Sachverhalt:
Es werden hiermit folgende Beschlüsse bekanntgegeben:
TOP 13 |
Neubau des
Bürger- und Vereinszentrums - Genehmigung des Architektenvertrages für das
Gebäude - Leistungsphasen 6 bis 9 |
Beschluss:
Der Gemeinderat
genehmigt den dieser Beschlussvorlage beiliegenden Architektenvertrag (Gebäude)
mit dem Ingenieurbüro Michael Riedle aus Hohenfurch.
Abstimmung: Ja 14
Nein 1 Anwesend 15
TOP 14 |
Erschließung
des Baugebiets "Hinterberg" - Genehmigung des Ingenieurvertrags
"Verkehrsanlagen" |
Beschluss:
Der Gemeinderat
genehmigt folgenden Ingenieurvertrag:
Ingenieurvertrag
für
Verkehrsanlagen
zwischen
der Gemeinde
Denklingen, vertreten durch Herrn Ersten Bürgermeister Andreas Braunegger,
Anschrift:
Hauptstraße 23, 86920 Denklingen
‑
Auftraggeber, nachfolgend kurz „AG“ genannt ‑
und
Steinbacher-Consult
Ingenieurgesellschaft mbH & Co. KG, Richard-Wagner-Straße 6, 86356 Neusäß,
vertreten durch Herrn Dipl.-Ing. Stefan Steinbacher
‑
Ingenieur, Auftragnehmer, nachfolgend kurz „AN“ genannt ‑
‑
1. Vertragsgegenstand
Gegenstand des
Vertrags sind die in Ziffer 3 definierten Ingenieurleistungen für das
Bauvorhaben „Baugebiet Hinterberg - Verkehrsanlagen (Straßen, Wege, Plätze,
Verkehrsflächen, Straßenbegleitgrün)“. Diese genannten Einrichtungen stellen 1
Objekt im Sinne der HOAI dar. Das Vertragsobjekt soll nach Fertigstellung als
Allgemeines Wohngebiet im Sinne der Baunutzungsverordnung genutzt werden. Die
Ingenieurleistungen sind daher auf diesen Nutzungszweck auszurichten.
Abstimmung: Ja 14
Nein 1 Anwesend 15
TOP 15 |
Erschließung
des Baugebiets "Hinterberg" - Genehmigung des Ingenieurvertrags
"Ingenieurbauwerke" |
Beschluss:
Der Gemeinderat
genehmigt folgenden Ingenieurvertrag:
Ingenieurvertrag
für
Ingenieurbauwerke
zwischen
der Gemeinde
Denklingen, vertreten durch Herrn Ersten Bürgermeister Andreas Braunegger,
Anschrift:
Hauptstraße 23, 86920 Denklingen
‑
Auftraggeber, nachfolgend kurz „AG“ genannt ‑
und
Steinbacher-Consult
Ingenieurgesellschaft mbH & Co. KG, Richard-Wagner-Straße 6, 86356 Neusäß,
vertreten durch Herrn Dipl.-Ing. Stefan Steinbacher
‑
Ingenieur, Auftragnehmer, nachfolgend kurz „AN“ genannt ‑
‑
1. Vertragsgegenstand
Gegenstand des
Vertrags sind die in Ziffer 3 definierten Ingenieurleistungen für das
Bauvorhaben „Baugebiet Hinterberg“:
Objekt 1:
Anlagen der Wasserversorgung
Objekt 2:
Anlagen der Abwasserentsorgung
Diese genannten
Einrichtungen stellen jeweils 1 Objekt im Sinne der HOAI dar. Das
Vertragsobjekt soll nach Fertigstellung als Allgemeines Wohngebiet im Sinne der
Baunutzungsverordnung genutzt werden. Die Ingenieurleistungen sind daher auf
diesen Nutzungszweck auszurichten.
Abstimmung: Ja 14
Nein 1 Anwesend 15
TOP 16 |
Erschließung
des Baugebiets "Unter der Halde II" - Genehmigung des
Ingenieurvertrags "Verkehrsanlagen" |
Beschluss:
Der Gemeinderat
genehmigt folgenden Ingenieurvertrag:
Ingenieurvertrag
für
Verkehrsanlagen
zwischen
der Gemeinde
Denklingen, vertreten durch Herrn Ersten Bürgermeister Andreas Braunegger,
Anschrift:
Hauptstraße 23, 86920 Denklingen
‑
Auftraggeber, nachfolgend kurz „AG“ genannt ‑
und
Steinbacher-Consult
Ingenieurgesellschaft mbH & Co. KG, Richard-Wagner-Straße 6, 86356 Neusäß,
vertreten durch Herrn Dipl.-Ing. Stefan Steinbacher
‑
Ingenieur, Auftragnehmer, nachfolgend kurz „AN“ genannt ‑
‑
1. Vertragsgegenstand
Gegenstand des
Vertrags sind die in Ziffer 3 definierten Ingenieurleistungen für das
Bauvorhaben „Baugebiet Unter der Halde II - Verkehrsanlagen (Straßen, Wege,
Plätze, Verkehrsflächen, Straßenbegleitgrün)“. Diese genannten Einrichtungen
stellen 1 Objekt im Sinne der HOAI dar. Das Vertragsobjekt soll nach
Fertigstellung als Allgemeines Wohngebiet im Sinne der Baunutzungsverordnung
genutzt werden. Die Ingenieurleistungen sind daher auf diesen Nutzungszweck
auszurichten.
Abstimmung: Ja 15
Nein 0 Anwesend 15
TOP 17 |
Erschließung
des Baugebiets "Unter der Halde II" - Genehmigung des
Ingenieurvertrags "Ingenieurbauwerke" |
Beschluss:
Der Gemeinderat
genehmigt folgenden Ingenieurvertrag:
Ingenieurvertrag
für
Ingenieurbauwerke
zwischen
der Gemeinde
Denklingen, vertreten durch Herrn Ersten Bürgermeister Andreas Braunegger,
Anschrift:
Hauptstraße 23, 86920 Denklingen
‑
Auftraggeber, nachfolgend kurz „AG“ genannt ‑
und
Steinbacher-Consult
Ingenieurgesellschaft mbH & Co. KG, Richard-Wagner-Straße 6, 86356 Neusäß,
vertreten durch Herrn Dipl.-Ing. Stefan Steinbacher
‑
Ingenieur, Auftragnehmer, nachfolgend kurz „AN“ genannt ‑
‑
1. Vertragsgegenstand
Gegenstand des
Vertrags sind die in Ziffer 3 definierten Ingenieurleistungen für das
Bauvorhaben „Baugebiet Unter der Halde II“:
Objekt 1:
Anlagen der Wasserversorgung
Objekt 2:
Anlagen der Abwasserentsorgung
Diese genannten
Einrichtungen stellen jeweils 1 Objekt im Sinne der HOAI dar. Das
Vertragsobjekt soll nach Fertigstellung als Allgemeines Wohngebiet im Sinne der
Baunutzungsverordnung genutzt werden. Die Ingenieurleistungen sind daher auf
diesen Nutzungszweck auszurichten.
Abstimmung: Ja 15
Nein 0 Anwesend 15
TOP 18 |
Erschließung
des Baugebiets "Egart" - Genehmigung des Ingenieurvertrags
"Verkehrsanlagen" |
Beschluss:
Der Gemeinderat
genehmigt folgenden Ingenieurvertrag:
Ingenieurvertrag
für
Verkehrsanlagen
zwischen
der Gemeinde
Denklingen, vertreten durch Herrn Ersten Bürgermeister Andreas Braunegger,
Anschrift:
Hauptstraße 23, 86920 Denklingen
‑
Auftraggeber, nachfolgend kurz „AG“ genannt ‑
und
Steinbacher-Consult
Ingenieurgesellschaft mbH & Co. KG, Richard-Wagner-Straße 6, 86356 Neusäß,
vertreten durch Herrn Dipl.-Ing. Stefan Steinbacher
‑
Ingenieur, Auftragnehmer, nachfolgend kurz „AN“ genannt ‑
‑
1. Vertragsgegenstand
Gegenstand des
Vertrags sind die in Ziffer 3 definierten Ingenieurleistungen für das
Bauvorhaben „Baugebiet Egart - Verkehrsanlagen (Straßen, Wege, Plätze,
Verkehrsflächen, Straßenbegleitgrün)“. Diese genannten Einrichtungen stellen 1
Objekt im Sinne der HOAI dar. Das Vertragsobjekt soll nach Fertigstellung als
Gewerbegebiet im Sinne der Baunutzungsverordnung genutzt werden. Die
Ingenieurleistungen sind daher auf diesen Nutzungszweck auszurichten.
Abstimmung: Ja 15
Nein 0 Anwesend 15
TOP 19 |
Erschließung
des Baugebiets "Egart" - Genehmigung des Ingenieurvertrags
"Ingenieurbauwerke" |
Beschluss:
Der Gemeinderat
genehmigt folgenden Ingenieurvertrag:
Ingenieurvertrag
für
Ingenieurbauwerke
zwischen
der Gemeinde
Denklingen, vertreten durch Herrn Ersten Bürgermeister Andreas Braunegger,
Anschrift:
Hauptstraße 23, 86920 Denklingen
‑
Auftraggeber, nachfolgend kurz „AG“ genannt ‑
und
Steinbacher-Consult
Ingenieurgesellschaft mbH & Co. KG, Richard-Wagner-Straße 6, 86356 Neusäß,
vertreten durch Herrn Dipl.-Ing. Stefan Steinbacher
‑
Ingenieur, Auftragnehmer, nachfolgend kurz „AN“ genannt ‑
‑
1. Vertragsgegenstand
Gegenstand des
Vertrags sind die in Ziffer 3 definierten Ingenieurleistungen für das
Bauvorhaben „Baugebiet Egart“:
Objekt 1:
Anlagen der Wasserversorgung
Objekt 2: Anlagen
der Abwasserentsorgung
Diese genannten
Einrichtungen stellen jeweils 1 Objekt im Sinne der HOAI dar. Das
Vertragsobjekt soll nach Fertigstellung als Gewerbegebeit im Sinne der
Baunutzungsverordnung genutzt werden. Die Ingenieurleistungen sind daher auf
diesen Nutzungszweck auszurichten.
Abstimmung: Ja 15
Nein 0 Anwesend 15
TOP 20 |
Sanierung der
Stützsteine "Schiebelgasse" - Genehmigung des Ingenieurvertrags
"Ingenieurbauwerke" |
Beschluss:
Der Gemeinderat
genehmigt folgenden Ingenieurvertrag:
Ingenieurvertrag
für
Ingenieurbauwerke
zwischen
der Gemeinde
Denklingen, vertreten durch Herrn Ersten Bürgermeister Andreas Braunegger,
Anschrift:
Hauptstraße 23, 86920 Denklingen
‑
Auftraggeber, nachfolgend kurz „AG“ genannt ‑
und
Steinbacher-Consult
Ingenieurgesellschaft mbH & Co. KG, Richard-Wagner-Straße 6, 86356 Neusäß,
vertreten durch Herrn Dipl.-Ing. Stefan Steinbacher
‑
Ingenieur, Auftragnehmer, nachfolgend kurz „AN“ genannt ‑
‑
1. Vertragsgegenstand
Gegenstand des
Vertrags sind die in Ziffer 3 definierten Ingenieurleistungen für das
Bauvorhaben Sanierung der Stützsteine an der Schiebelgasse in 86920 Denklingen.
Das Vertragsobjekt soll nach Fertigstellung als Stützmauer für eine Ortsstraße
genutzt werden. Die Ingenieurleistungen sind daher auf diesen Nutzungszweck
auszurichten.
Abstimmung: Ja 14
Nein 1 Anwesend 15
TOP 21 |
Sanierung der
Stützsteine "Schiebelgasse" - Genehmigung des Ingenieurvertrags für
Leistungen der Tragwerksplanung |
Beschluss:
Der Gemeinderat
genehmigt folgenden Ingenieurvertrag:
Ingenieurvertrag
für Leistungen
der Tragwerksplanung
zwischen
der Gemeinde
Denklingen, vertreten durch Herrn Ersten Bürgermeister Andreas Braunegger,
Anschrift:
Hauptstraße 23, 86920 Denklingen
‑
Auftraggeber, nachfolgend kurz „AG“ genannt ‑
und
Steinbacher-Consult
Ingenieurgesellschaft mbH & Co. KG, Richard-Wagner-Straße 6, 86356 Neusäß,
vertreten durch Herrn Dipl.-Ing. Stefan Steinbacher
‑
Ingenieur, Auftragnehmer, nachfolgend kurz „AN“ genannt ‑
1. Vertragsgegenstand
Gegenstand des
Vertrags sind die in Ziffer 3 definierten Ingenieurleistungen für das
Bauvorhaben Sanierung der Stützmauer an der Schiebelgasse in 86920 Denklingen.
Das Vertragsobjekt soll nach Fertigstellung als Ortsstraße genutzt werden. Die
Ingenieurleistungen sind daher auf diesen Nutzungszweck auszurichten.
Abstimmung: Ja 15
Nein 0 Anwesend 15