Betreff
Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens zur Bauvoranfrage - Abbruch und Neuerrichtung eines Wohnteils mit 2 Wohneinheiten als Bestandteil eines landwirtschaftlichen Gebäudes mit Scheune, Stall und Wohngebäude – Fl.Nr. 3265 Gemarkung Denklingen – Wi
Vorlage
01/2019/1526
Aktenzeichen
6024.01-13957
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Für die Fl.Nr. 3265 der Gemarkung Denklingen wurde die Genehmigung o.g. Bauvorhabens beantragt (Art. 68 BayBO).

 

Die Errichtung bedarf grundsätzlich der Baugenehmigung, soweit nichts anderes bestimmt ist (Art. 55 Abs. 1 BayBO).

 

Oben genanntes Vorhaben liegt im Außenbereich (§ 35 BauGB) im Geltungsbereich eines Flächennutzungsplanes, dessen Gebietsart nach BauNVO Flächen für die Landwirtschaft vorsieht. Das Vorhaben ist nicht privilegiert, sondern ein sonstiges Vorhaben nach § 35 Abs. 2 BauGB.

 

Öffentliche Belange werden beeinträchtigt,

-          da den Darstellungen des Flächennutzungsplanes widersprochen wird.

-          da das Vorhaben die Entstehung einer Splittersiedlung befürchten lässt.

 

Nach § 35 Abs. 4 Nr. 2 BauGB kann dem Vorhaben nicht entgegengehalten werden, dass o.g. öffentliche Belange beeinträchtigt werden.

 

Die Erschließung ist gesichert durch die Zufahrt an einer öffentlichen Verkehrsfläche, die Wasserversorgung durch eigenen Brunnen und Abwasserbeseitigung durch Kleinkläranlage.

 

Beschluss:

 

Das gemeindliche Einvernehmen ist zu erteilen. Alle Fragenstellungen zum Vorbescheid können aus gemeindlicher Sicht mit „ja“ beantwortet werden.