Betreff
Bebauungsplan „Hinterberg“; Satzungsbeschluss
Vorlage
01/2020/1607
Aktenzeichen
6102-41237
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

siehe Sitzung vom 18.03.2020, TOP 5 „Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB);

Bebauungsplan „Hinterberg“; Behandlung der im Verfahren nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen/ Beschlussvorschläge“

 

Beschluss:

 

Der Gemeinderat beschließt gemäß Art. 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) und Art. 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) die Ausfertigung des Bebauungsplanes „Hinterberg“ einschließlich Festsetzungen und Begründung, jeweils in der Fassung vom 20.03.2020, als Satzung.

Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt, den Bebauungsplanauszufertigen und bekannt zu machen.