Betreff
Kalkulation der Kanalbenutzungsgebühren für das Jahr 2020
Vorlage
01/2020/1646
Aktenzeichen
930-42619
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Die derzeitige tatsächliche Benutzungsgebühr beträgt 0,69 €/m³. Die nun kalkulierte Verbrauchsgebühr beträgt 1,54 €/m³.

 

Die große Differenz wird wie folgt begründet:

 

  • Es waren 2019 nur unbedeutende Beitragseinnahmen zu verzeichnen gewesen. Die Beitragserhebung wurde aufgrund der Unsicherheit hinsichtlich der Beitragshöhe ausgesetzt.
  • Die Ausgaben an den Zweckverband zur Abwasserbeseitigung der Fuchstalgemeinden waren 2019 ausnahmsweise sehr hoch.

 

Beide Tatbestände werden voraussichtlich 2020 nicht mehr eintreten.

 

Gleichwohl ist eine Erhöhung angezeigt. Zum einen sind nun die Rücklagen fast vollständig aufgebracht. Zum anderen war die Abwassergebühr in den letzten Jahren aufgrund der Weiterleitung der Rücklagen an die Gebührenpflichtigen extrem niedrig.

 

Deshalb wird vorgeschlagen, die im Vorjahr kalkulierte Gebühr von 0,91 € / m³ ab 01.01.2021 festzusetzen.

 

 

Beschluss:

 

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis von der Kanalgebührenkalkulation 2020. Er genehmigt die darauf beruhenden Buchungen. 

 

Mithin beschließt der Gemeinderat folgende Satzung:

 

Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung (BGS-EWS) der Gemeinde Denklingen

 

 

vom ………………………….

 

Auf Grund der Art. 5, 8 und 9 des Kommunalabgabengesetzes erlässt die Gemeinde Denklingen folgende Satzung:

 

§ 1

 

Die Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Denklingen vom 24.04.2007, zuletzt geändert mit Satzung vom 05.06.2017, wird wie folgt geändert:

 

§ 11 Abs. 1 Satz 2 erhält folgende Fassung:

 

„Die Gebühr beträgt 0,91 € pro Kubikmeter Abwasser.“

 

§ 2

 

Diese Satzung tritt am 01.01.2021 in Kraft.

 

Denklingen, ……………….

Gemeinde Denklingen

 

 

Erster Bürgermeister