Betreff
Kalkulation der Wasserbezugsgebühren für das Jahr 2020
Vorlage
01/2020/1647
Aktenzeichen
930-42619
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Die derzeitige tatsächliche Verbrauchsgebühr beträgt 1,05 €/m³ + Mehrwertsteuer. Die nun kalkulierte Verbrauchsgebühr beträgt 1,87 €/m³.

 

Die große Differenz wird wie folgt begründet:

 

  • Es waren 2019 nur unbedeutende Beitragseinnahmen zu verzeichnen gewesen. Die Beitragserhebung wurde aufgrund der Unsicherheit hinsichtlich der Beitragshöhe ausgesetzt.
  • Die Unterhaltskosten sind erheblich gestiegen.
  • Es sind keine Rücklagen mehr vorhanden, um die Differenz aufzufangen.

 

Diese Gründe werden zwar nicht dauerhaft bestehen bleiben. Gleichwohl ist eine Erhöhung auf den kalkulierten Betrag angezeigt. Durch den Neubau der Wasserversorgung werden Investitionen von ca. 10.000.000 Euro abgeschrieben und verzinst. Das bedeutet, dass eine weitere Erhöhung der Grund- und/oder Verbrauchsgebühr 2022 ganz sicher notwendig wird. Außerdem wird die diesjährige Erhöhung erst zum 01.01.2021 fällig und es wird der Umstand vermieden, dass die Gemeinde Denklingen größeren Kalkulationsverlusten aufgrund der Neubaumaßnahme hinterherlaufen muss.

 

Hinweis: Die Verbrauchsgebühr von 1,05 €/m³ hat nun seit 8 Jahren Bestand.

 

 

Beschluss:

 

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis von der Kanalgebührenkalkulation 2020. Er genehmigt die darauf beruhenden Buchungen. 

 

Mithin beschließt der Gemeinderat folgende Satzung:

 

Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung der Gemeinde Denklingen

 

vom

 

Auf Grund der Art. 5, 8 und 9 des Kommunalabgabengesetzes erlässt die Gemeinde Denklingen folgende Satzung:

 

§ 1

 

Die Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung der Gemeinde Denklingen vom 08.07.2009, zuletzt geändert mit Satzung vom 08.12.2016, wird wie folgt geändert:

 

In § 10 Abs. 1 Satz 2 wird die Zahl „1,05“ ersetzt durch die Zahl „1,87“.

 

§ 2

 

Diese Satzung tritt am 01.01.2021 in Kraft.

 

Denklingen,

Gemeinde Denklingen

 

 

Erster Bürgermeister