Betreff
Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens zur Erweiterung der Ausstellung für Quad und Rasenmäher (nachträglicher Antrag auf Genehmigung); TEKTUR zu Bauverz.Nr. 005-2012/T-408-2012-2 – Fl.Nr. 36/3 Gemarkung Dienhausen – Neuwäldleweg 9
Vorlage
01/2020/1686
Aktenzeichen
6024.03-5686
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Für die Fl.Nr. 36/3 der Gemarkung Dienhausen wurde ein Bauantrag für o.g. Vorhaben eingereicht.

 

Die Errichtung bedarf grundsätzlich der Baugenehmigung, soweit nichts anderes bestimmt ist (Art. 55 Abs. 1 BayBO).

 

Verfahrensfreiheit nach Art. 57 BayBO liegt nicht vor.

 

Oben genanntes Vorhaben liegt im Innenbereich (§ 34 BauGB). Die Gebietsart entspricht hier einem Dorfgebiet (MD). Ein Vorhaben zu gewerblichen Zwecken ist nach § 5 BauNVO zulässig.

 

Das vorgesehene Maß der baulichen Nutzung und die vorgesehenen überbaubaren Grundstücksflächen (Baulinie/Baugrenze) fügen sich in die Eigenart der näheren Umgebung ein.

 

Die Prüfung der Abstandsflächen fällt in die Zuständigkeit des Bauordnungsrechts und ist von der Bauaufsichtsbehörde (Landratsamt Landsberg) zu prüfen.

 

Die Erschließung ist gesichert durch die Zufahrt an einer öffentlichen Verkehrsfläche, die zentrale Wasserversorgung und zentrale Abwasserbeseitigung im Trennsystem.

 

Die Stellplatzsatzung der Gemeinde Denklingen wird eingehalten.

 

Beschluss:

 

Das gemeindliche Einvernehmen ist zu erteilen.