Betreff
Neunundzwanzigste Flächennutzungsplanänderung — Billigungs- und Auslegungsbeschluss;
Vorlage
01/2020/1687
Aktenzeichen
6100-41336
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Der Gemeinderat Denklingen hat in der Sitzung vom 12.02.2020 über die im Verfahren nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB eingegangenen Stellungnahmen zur 29. Flächennutzungs-planänderung in der Fassung vom 06.09.2019 beraten und entschieden.

Auf die Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates am 12.02.2020, TOP 9 wird verwiesen.

Die Unterlagen wurden zwischenzeitlich überarbeitet.

Der geänderte Planentwurf inkl. Begründung in der Fassung vom 25.05.2020, sowie der Umweltbericht in der Fassung vom 06.09.2019 liegen dem Gemeinderat vor (vgl. beiliegende Planfassung und beiliegende Begründung in der Fassung vom 25.05.2020, sowie Umweltbericht vom 06.09.2019).

 

Beschluss:

 

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis vom Anhörungsverfahren nach § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch, von der Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch und von der Beteiligung der Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 Baugesetzbuch.

Außerdem nimmt er Kenntnis vom beiliegenden geänderten Planentwurf inkl. Begründung in der Fassung vom 25.05.2020 sowie dem Umweltbericht vom 06.09.2019.

 

Des Weiteren billigt der Gemeinderat den vom Architekturbüro Rudolf Reiser, Aignerstraße 29, 81541 München ausgearbeiteten Planentwurf inkl. Begründung in der Fassung vom 25.05.2020.

 

Der Entwurf der 29. Flächennutzungsplanänderung inkl. Begründung in der Fassung vom 25.05.2020 nebst Umweltbericht vom 06.09.2019 ist gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen; die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.