Sachverhalt:

Der Gemeinderat Denklingen hat in der Sitzung vom 12.02.2020 über die im Verfahren nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB eingegangenen Stellungnahmen zum Bebauungsplan „Egart“ in der Fassung vom 06.09.2019 beraten und entschieden.

Auf die Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates am 12.02.2020, TOP 10 wird verwiesen.

Die Unterlagen wurden zwischenzeitlich überarbeitet.

 

Der geänderte Planentwurf inkl. Begründung und Umweltbericht in der Fassung vom 25.05.2020, die lufthygienische Untersuchung von emplan, Projekt-Nr. 2020 1296 sowie die schalltechnische Untersuchung von emplan, Projekt-Nr. 2020 1296 liegen dem Gemeinderat vor (vgl. beiliegende Planfassung inkl. Begründung und Umweltbericht in der Fassung vom 25.05.2020, sowie lufthygienische Untersuchung Projekt-Nr. 2020 1296 und schalltechnische Untersuchung Projekt-Nr. 2020 1296).

 

Beschluss:

 

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis vom Anhörungsverfahren nach § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch, von der Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch und von der Beteiligung der Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 Baugesetzbuch.

Außerdem nimmt er Kenntnis vom beiliegenden geänderten Planentwurf inkl. Begründung und Umweltbericht in der Fassung vom 25.05.2020 sowie der lufthygienischen Untersuchung von emplan, Projekt-Nr. 2020 1296 und der schalltechnischen Untersuchung von emplan, Projekt-Nr. 2020 1296.

 

Des Weiteren billigt der Gemeinderat den vom Architekturbüro Rudolf Reiser, Aignerstraße 29, 81541 München ausgearbeiteten Planentwurf inkl. Begründung und Umweltbericht in der Fassung vom 25.05.2020.

 

Der Entwurf des Bebauungsplanes „Egart“ in der Fassung vom 25.05.2020 nebst Begründung und Umweltbericht, sowie die o.g. Gutachten sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen; die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.