Betreff
Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens zur Tektur, Neubau eines Einfamilienhauses – neu: Anbau eines Abstellraumes mit Dachterrasse – Fl.Nrn. 2008/4 und 2009/8 Gemarkung Denklingen – Postweg 10
Vorlage
01/2020/1711
Aktenzeichen
6024.01-14682
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Für die Fl.Nrn. 2008/4 und 2009/8 der Gemarkung Denklingen wurde ein Bauantrag für o.g. Vorhaben eingereicht.

 

Im Mai 2017 wurde bereits ein Genehmigungsbescheid (Az.: B-61-2017-2) durch das Landratsamt erteilt.

 

Nun wird nachträglich eine Tektur mit Anbau eines Abstellraumes mit Dachterrasse beantragt.

 

Die Errichtung bedarf grundsätzlich der Baugenehmigung, soweit nichts anderes bestimmt ist (Art. 55 Abs. 1 BayBO).

 

Verfahrensfreiheit nach Art. 57 BayBO liegt nicht vor.

 

Oben genanntes Vorhaben liegt im Innenbereich (§ 34 BauGB). Die Gebietsart entspricht hier einem Mischgebiet (MI). Ein Vorhaben zu Wohnzwecken ist nach § 6 BauNVO zulässig.

 

Das vorgesehene Maß der baulichen Nutzung und die vorgesehenen überbaubaren Grundstücksflächen (Baulinie/Baugrenze) fügen sich in die Eigenart der näheren Umgebung ein.

 

Die Erschließung ist gesichert durch die Zufahrt an einer öffentlichen Verkehrsfläche, die zentrale Wasserversorgung und zentrale Abwasserbeseitigung im Trennsystem.

 

Die Stellplatzsatzung der Gemeinde Denklingen wird eingehalten.

 

Beschluss:

 

Das gemeindliche Einvernehmen ist zu erteilen.