Betreff
Außenanlagen des Rathauses - Straßenbau - Genehmigung des 2. Nachtragsangebotes
Vorlage
01/2020/1714
Aktenzeichen
621-40951
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

  • Sh. beiliegende Datei

  • Die Positionen und Preise wurden durch das Architekturbüro sachlich rechnerisch und wirtschaftlich geprüft und richtig festgestellt.

  • Stellungnahme des Architekturbüros:

    Im Ablauf der Baumaßnahmen des o.g. Bauvorhabens sind zusätzliche Leistungen erforderlich, die durch das Leistungsverzeichnis nicht erfasst sind. Hierbei handelt es sich um eine zusätzliche Leistung bzw. Auftraggeber-Anordnung gem. § 1 Abs. 4 VOB/B. Es besteht Anspruch auf besondere Vergütung gem. § 2 Abs. 6 VOB/B. Diese Leistungen umfassen die Lieferung und Einbau eines Brunnenbeckens aus Naturstein. Über diese zusätzlichen Leistungen liegt uns seitens der Fa. Schneider ein nachträgliches Angebot vor, wurde durch uns geprüft und liegt anbei. Die Prüfung erfolgte auf Grundlage der beiliegenden Preisermittlung zum Nachtragsangebot und der Urkalkulation zu Grunde liegenden Preisermittlung bei Zuschlagskalkulation. Nach Prüfung erachten wir die angebotenen Einheitspreise als angemessen und marktüblich. Die beschriebene und begründete Änderung der Baumaßnahme bedeutet Mehrkosten in Höhe 39.483,55 Euro brutto. Die Auswirkungen auf den Termin zur Gesamtfertigstellung schätzen wir mit ca. 3 Arbeitstagen Verlängerung der Bauzeit ein. Wir empfehlen, die Fa. Schneider mit den angebotenen Leistungen nachträglich zu beauftragen.

 

Beschluss:

 

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis vom Nachtragsangebot vom 11.05.2020 der Fa. Karl Schneider aus Ebenhofen. Die Nachtragssumme beträgt 39.483,55 Euro brutto. Der Gemeinderat beschließt, dass dieses Nachtragsangebot zu genehmigen und anzunehmen ist.