Betreff
Vorlage der Jahresrechnung 2019 gemäß Art.102 Abs. 2 Gemeindeordnung
Vorlage
01/2020/1717
Aktenzeichen
9520-42786
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Gemäß Art. 102 Abs. 2 GO ist die Jahresrechnung nach Abschluss des Haushaltsjahres aufzustellen und sodann dem Gemeinderat vorzulegen. Das wird mit den heute vorgelegten Unterlagen erledigt.

Beschluss:

 

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