Betreff
Einunddreißigste Flächennutzungsplanänderung zur Errichtung einer Freiflächenphotovoltaikanlage auf dem Flurstück 2512 sowie auf Teilstücken der Flurnummern 2511, 2828 und 2828/1 Gemarkung Denklingen – Aufstellungsbeschluss
Vorlage
01/2020/1720
Aktenzeichen
6100-42788
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Die 31. Änderung des Flächennutzungsplanes auf dem Flurstück 2512 sowie auf Teilstücken der Flurnummern 2511, 2828 und 2828/1 der Gemarkung Denklingen hat den Zweck ein Sondergebiet für die Errichtung einer Freiflächenphotovoltaikanlage zu schaffen.

 

Das Änderungsgebiet für die Teilstücke der Flurnummern 2828 und 2828/1 der Gemarkung Denklingen liegt südwestlich der Bahnlinie und nordöstlich der Gemeindeverbindungsstraße Buchweg (Fl.Nr. 2813 Gemarkung Denklinen), zwischen der letzten Bebauung auf den Flurnummern 2946/2 und 2946/6 Gemarkung Denklingen (Industriestraße 1 und 3) und der südöstlich gelegenen Biogasanlage auf der Flurnummer 2826 Gemarkung Denklingen.

 

Die Flächen der Flurnummer 2512 und des Teilstücks der Flurnummer 2511 Gemarkung Denklingen stellen einen weiteren Änderungsbereich dar. Dieser liegt nordöstlich der Bahnlinie zwischen den öffentlichen Feld- und Waldwegen „Nördlicher Schongauer-Feld-Weg“ (Fl.Nr. 2499 Gemarkung Denklingen) und „Römerweg“ (Fl.Nr. 2513 Gemarkung Denklingen).

 

Beschluss:

 

Der Gemeinderat beschließt, den rechtsgültigen Flächennutzungsplan für das Gemeindegebiet zum einunddreißigsten Mal zu ändern.

Der Änderungsbereich umfasst das Flurstück 2512 sowie Teilstücke der Flurnummern 2511, 2828 und 2828/1 der Gemarkung Denklingen

 

Die betroffenen Flächen sind nachfolgend rot markiert dargestellt:

 

 

 

In der Änderung sollen die bisher als Fläche für die Landwirtschaft und als Grünfläche dargestellten Flächen in ein „Sondergebiet (SO) für Freiflächenphotovoltaikanlagen (§ 1 Abs. 1 Ziffer 4 BauNVO) geändert werden.

 

Die Planungsarbeiten werden an den Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München (PV), Arnulfstraße 60, 80335 München beauftragt.