Sachverhalt:
Hinsichtlich des Bebauungsplanes „Sondergebiet - Kindertagesstätte“ sind im Verfahren § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB keine Stellungnahmen eingegangen, die eine Änderung der Planung mit erneuter Auslegung veranlassen würde (siehe Tagesordnungspunkt „Behandlung der im Verfahren nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen/ Beschlussvorschläge“).
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt gem. §§ 2 und 10 Abs. 3 des Baugesetzbuches (BauGB) und Art. 23 der Bayerischen Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) den Bebauungsplan „Sondergebiet - Kindertagesstätte“ in der Fassung vom 15.02.2020, redaktionell ergänzt am 22.07.2020 als Satzung und die Begründung hierzu.
Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt, den Bebauungsplan auszufertigen und bekannt zu machen.