Betreff
Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens zum Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes hinsichtlich der Höhe des Funkmastes – Fl.Nr. 2524 Gemarkung Denklingen – Egart 6
Vorlage
01/2020/1726
Aktenzeichen
6024.01-41185
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Für die Fl.Nr. 2524 der Gemarkung Denklingen wurde nachträglich ein Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes hinsichtlich der Höhe eingereicht.

 

Im März 2020 (siehe Sitzung vom 04.03.2020, TOP 2) wurde bereits das gemeindliche Einvernehmen zum Neubau eines Schleuderbetonmastes erteilt.

 

Das Landratsamt Landsberg am Lech fordert formhalber noch die Befreiung von den Festsetzungen (Nummer 4) des Bebauungsplanes hinsichtlich der Höhe des Mastes.

 

Eine Befreiung von den festgesetzten Höhen ist vertretbar, da die Grundzüge der Planung nicht berührt werden, die Abweichung städtebaulich vertretbar ist und auch bei Würdigung der nachbarschaftlichen Interessen keine öffentlichen Belange berührt werden.

 

Beschluss:

 

Das gemeindliche Einvernehmen zu Befreiungen nach § 31 Abs. 2 BauGB wird erteilt.