Betreff
Außenanlagen des Rathauses - Straßenbau - Genehmigung des 3. Nachtragsangebotes
Vorlage
01/2020/1761
Aktenzeichen
621-40951
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

  • Sh. beiliegende Datei

  • Die Positionen und Preise wurden durch das Architekturbüro sachlich rechnerisch und wirtschaftlich geprüft und richtig festgestellt.

  • Stellungnahme des Architekturbüros:

    „Im Ablauf der Baumaßnahmen des o.g. Bauvorhabens sind zusätzliche Leistungen erforderlich, die durch das Leistungsverzeichnis nicht erfasst sind. Hierbei handelt es sich um eine zusätzliche Leistung bzw. Auftraggeber-Anordnung gem. § 1 Abs. 4 VOB/B. Es besteht Anspruch auf besondere Vergütung gem. § 2 Abs. 6 VOB/B. Diese Leistungen umfassen die Herstellung von Wanddurchführungen für Leerrohre in den Keller Rathaus. Der vorgefundene Mauerwerksbestand machte den Einbau von auf den Bestand hin abgestimmten Wanddurchführungen erforderlich (Kernbohrung, Futterrohr, 2 x Ringraumdichtung, Abdichtung Wand außen). Über diese zusätzlichen Leistungen liegt uns seitens der Fa. Schneider ein nachträgliches Angebot vor, wurde durch uns geprüft und liegt anbei. Die Prüfung erfolgte auf Grundlage der beiliegenden Preisermittlung zum Nachtragsangebot und der Urkalkulation zu Grunde liegenden Preisermittlung bei Zuschlagskalkulation. Nach Prüfung erachten wir die angebotenen Einheitspreise als angemessen und marktüblich. Angebotssumme brutto 19% MWSt: 10.037,63 Euro. Diese Mehrkosten können in Teilen ausgeglichen werden durch nicht benötigte Leistungen/ Entfallleistungen (hier Unterflurbaumroste). Entfallleistungen brutto 19% MWSt: 8.022,34 Euro. Die beschriebene und begründete Änderung der Baumaßnahme bedeutet Mehrkosten in Höhe 2.015,29 Euro brutto (19% MWSt). Die Auswirkungen auf den Termin zur Gesamtfertigstellung schätzen wir mit ca. 2 Arbeitstagen Verlängerung der Bauzeit ein.“

 

Beschluss:

 

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis vom Nachtragsangebot vom 06.07.2020 der Fa. Karl Schneider aus Ebenhofen. Die Nachtragssumme beträgt 2.015,29 Euro brutto. Der Gemeinderat beschließt, dass dieses Nachtragsangebot zu genehmigen und anzunehmen ist.