Betreff
Erschließung des Baugebiets "Hinterberg" - Straßenbau-, Wasserleitungs- und Kanalbauarbeiten, u. a. - Vergabe der Arbeiten
Vorlage
01/2020/1762
Aktenzeichen
6113-42778
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

I.

 

Die Ausschreibung für die diesbezüglichen Bauarbeiten ist abgeschlossen.

 

Die Angebotssituation stellt sich wie folgt dar:

 

Öffentliche Ausschreibung – Es konnten 4 Angebote in die Wertung mit folgenden Wertungssummen kommen.

 

  • Firma Strabag, Augsburg                                                                                           705.665,48 Euro
  • Bieter 2                                                                                                                              713.738,64 Euro
  • Bieter 3                                                                                                                              724.820,67 Euro
  • Bieter 4                                                                                                                              786.214,73 Euro

 

II.

 

Es wurde beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof Normenkontrollklage mit dem Ziel erhoben, den inzwischen in Kraft getretenen Bebauungsplan „Hinterberg“ für unwirksam zu erklären. Diese Klage hindert, zumal es Zeit dauern wird, bis ein rechtskräftiges Urteil gegeben sein wird, grundsätzlich des Gemeinde Denklingen, die Erschließungsarbeiten in Auftrag zu geben. Gleichwohl hat die Gemeindeverwaltung Folgendes veranlasst:

 

  • Auf Empfehlung des Bayerischen Gemeindetags Kontakt mit dem gemeindlichen Rechtsanwalt aufgenommen, um eine Stellungnahme zu bekommen, ob im Bebauungsplan ein Fehler zu erkennen ist und wenn ja, ob er unheilbar wäre. Diese Stellungnahme steht noch aus.
  • Die Fa. Strabag darum gebeten, einer Verlängerung der Bindefrist zuzustimmen. Diese Zustimmung liegt vor. Neue Bindefrist: 16.12.2020

 

Beschluss:

 

Der Gemeinderat vertagt die Auftragsvergabe solange, bis die o. a. Stellungnahme des gemeindlichen Rechtsanwalts vorliegt. Der Gemeinderat stellt fest, dass das auch für die Auftragsvergabe bei der Straßenbeleuchtung gilt.