Betreff
Integriertes Städtebauliches Entwicklungskonzept (ISEK) - Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Ortskern“
Vorlage
01/2020/1767
Aktenzeichen
6141-42474
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis von den Verfahren über die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange i.S.d. § 139 BauGB sowie der Betroffenen i.S.d. § 137 BauGB in der Zeit vom 21.04.2020 bis 01.06.2020.

Beschluss:

 

Auf Grund des § 142 Abs. 3 Satz 1 des Baugesetzbuches in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 8. August 2020 (BGBl. I S. 1728) beschließt der Gemeinderat die dieser Beschlussvorlage beiliegende Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebiets „Ortskern“. Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt, das diesbezügliche Bekanntmachungsverfahren durchzuführen.