Betreff
AWO Ferienbetreuung an der Grundschule Denklingen - Genehmigung Kooperationsverbarung
Vorlage
01/2020/1801
Aktenzeichen
21-42970
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

nachdem im vergangenen Schuljahr die Ferienbetreuung aufgrund mangelnder Anmeldezahlen trotz des großen Aufschlags und Bedarfsanmeldung im Sommer Frühsommer 2019 nicht zustande gekommen ist, möchte die AWO nun für das Schuljahr 2020/2021 wieder einen neuen Anlauf unternehmen. Bisher war die Ferienbetreuung für die Grundschüler*innen sowie deren Geschwister vorgesehen. Mittlerweile besteht seitens der Hirschvogel-Stiftung Interesse an einer Unterstützung der Ferienbetreuung, insofern die Zielgruppe und die Betreuungszeiten entsprechend ausgeweitet werden können.

 

Hierzu liegt dieser Beschlussvorlage der vorläufige Haushaltsentwurf für die Mindestteilnehmerzahl von 14 Kindern bei. Die unter Elternbeiträge aufgeführten Kosten werden von der Hirschvogelstiftung übernommen, so dass für die Eltern nur die Verpflegungs- sowie evtl. anfallende Materialkosten zu begleichen sind.

 

Ebenso liegt dieser Beschlussvorlage der Entwurf des diesbezüglichen Kooperationsvertrages bei. Hier wird besonders auf Ziffer 2.7 hingewiesen: „Die AWO Ferienbetreuung wird für Grundschulkinder der Grundschule Denklingen und der Grundschule Apfeldorf & Kinsau sowie deren Geschwister im Alter von 5 – 12 Jahren angeboten. Kinder, die nach den Sommerferien eingeschult werden, können sich ebenfalls bereits für die Ferienbetreuung anmelden. Ebenso steht die Ferienbetreuung für Kinder von Mitarbeiter*innen der ortsansässigen Firmen in der Gemeinde Denklingen zur Verfügung. Die Mindestteilnehmerzahl wird eine Mindestteilnehmerzahl von 14 Kindern vereinbart.“

 

Beschluss:

 

Dem beiliegenden Kooperationsvertrag wird zugestimmt.