Betreff
Antrag der Frau Michaela Killmann zur Ausweisung von Bruttobeträgen in den Beschlüssen
Vorlage
01/2020/1806
Aktenzeichen
0241-42996
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Mit Schreiben vom 21.09.2020 beantragt Frau Killmann Folgendes: „hiermit stelle ich den Antrag, zukünftig bei den betreffenden Beschlüssen neben dem Nettobetrag auch den Bruttobetrag auszuweisen. Begründung: Ich finde es irreführend, wenn Beträge in Netto dargestellt werden, obwohl in manchen Fällen die Mehrwertsteuer angerechnet werden muss. Es sollte dem Gemeinderat bekannt sein, welcher Betrag tatsächlich gezahlt werden muss, da manche Netto/Brutto erhebliche Unterschiede ausweisen.“

 

Die Gemeindeverwaltung nimmt hierzu wie folgt Stellung: Grundsätzlich werden alle Beträge in den Beschlussvorschlägen als Bruttobeträge dargestellt. In letzter Zeit war das aufgrund der Steuergesetzgebung zum 01.07.2020 aus unserer Sicht nicht immer sinnvoll. Das hat folgende 3 Gründe:

 

1.    Angebote können bei Bruttobeträgen nicht immer miteinander verglichen werden, weil innerhalb der gleichen Vergabeentscheidung manche Anbieter mit 16 % und manche mit 19 % Mehrwertsteuer rechnen. Damit ist die Klarheit bei Vergleichen nicht mehr gegeben. Der Bruttobetrag würde bei manchen Angeboten nicht mehr mit dem Beschluss übereinstimmen.

2.    Zurzeit steht bei manchen Aufträgen nicht fest, ob im Endeffekt mit 16 % oder mit 19 % abgerechnet wird. Deshalb wird auf den Bruttobetrag verzichtet, um nicht eine falsche Zahl in den Beschluss aufnehmen zu müssen.

3.    Bei der Wasserversorgung müssen wir nur den Nettobetrag bezahlen.

 

 

Beschluss:

 

Sollten die Punkte 1 oder 2 nicht zutreffen, werden wie in der Vergangenheit in den Beschlüssen Bruttobeträge aufgeführt.