Sachverhalt:
Gemäß
Aufstellungsbeschluss vom 01.07.2020 beabsichtigt die Gemeinde Denklingen
die
Aufstellung des qualifizierten Bebauungsplans „Photovoltaik – Ökostrom 24“ auf dem Flurstück 2512 sowie auf Teilstücken
der Flurnummern 2511, 2828 und 2828/1 Gemarkung Denklingen.
Es ist
beabsichtigt ein Sondergebiet für die Errichtung einer Freiflächenphotovoltaikanlage zu schaffen. Mit den
Planungsarbeiten wurde der Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München
(PV), Arnulfstraße 60, 80335
München beauftragt.
Es liegt ein
Planentwurf vor (vgl. beiliegende Planfassung inkl. Begründung und
Umweltbericht in der Fassung vom 25.09.2020).
Beschluss:
Der
Gemeinderat billigt die vom Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München
(PV), Arnulfstraße 60, 80335
München ausgearbeitete Planung zum Bebauungsplan „Photovoltaik –
Ökostrom 24“ und beauftragt die Verwaltung auf der Grundlage des Planentwurfs
inkl. Begründung und Umweltbericht vom 25.09.2020 die Verfahren nach §§ 3 Abs.
1, 4 Abs. 1 und 2 Abs. 2 Baugesetzbuch durchzuführen.