Betreff
Dienhausen - Mobilfunk-Förderprogramm
Vorlage
01/2020/1823
Aktenzeichen
8020-41037
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Das Bayerische Wirtschaftsministerium teilte mit Schreiben vom 04.01.2019 mit, dass ein Mobilfunkförderprogramm in Kraft gesetzt worden ist: „Mobiles Telefonieren soll künftig in ganz Bayern funktionieren Wir wollen die „weißen Flecken“ auf der Landkarte erschließen. Am 1. Dezember 2018 ist deshalb das Bayerische Mobilfunk-Förderprogramm gestartet. Wir sind das

erste Land, das beim Mobilfunkausbau das Marktversagen aktiv angeht. Lückenloser Mobilfunk ist ein bedeutsamer Standortfaktor für Ihre Gemeinde und ein wichtiger Schlüssel für mehr Lebensqualität vor Ort. Gemeinsam gehen wir in Bayern beim Mobilfunk voran.“

 

Da weite Teile der Gemarkung Dienhausen einen weißen Fleck in der Mobilfunklandschaft bilden, haben wird gegenüber dem hierfür zuständigen Mobilfunkzentrum in Regensburg unser Interesse an diesem Mobilfunkförderprogramm bekundet. Daraufhin wurde ein Markterkundungsverfahren gestartet. Das Ergebnis war, dass kein Mobilfunkbetreiber von sich aus bereit war, die weißen Flecken zu schließen. Mithin bekamen wir vom Bayerischen Wirtschaftsministerium einen Förderbescheid überreicht. Deshalb stehen uns 500.000 Euro zur Verfügung, um selbst eine Lückenschließung bewerkstelligen zu können. Diese 500.000 Euro werden allerdings erst nach getaner Leistung ausbezahlt.

 

Weiterhin haben wir einen Beratungsvertrag mit der Corwese GmbH aus Seefeld geschlossen. Dieser Vertrag beinhaltet Folgendes:

 

·         Erstellung aller für das Förderverfahren notwendigen Dokumente

·         Kommunikation mit dem Mobilfunkzentrum

·         Nutzungsmanagement

·         Ingenieurleistungen für die Erstellung des Mobilfunkmastens (Planung, Baugenehmigungsunterlagen, Ausschreibung, Bauüberwachung, etc.)

 

Als nächstes stand die Suche nach einem geeigneten Grundstück an. Dazu müssen zwei Voraussetzungen vorliegen:

 

·         Die Fläche muss technisch geeignet sein. Dazu werden verschiedene Messungen durchgeführt.

·         Die Fläche muss der Grundstückseigentümer an die Gemeinde Denklingen verpachten. Wir benötigen ca. 200 bis 300 m². Dafür können wir einen jährlichen Pachtpreis von 3.600 Euro bezahlen.

 

Leider haben bis jetzt zwar einige Grundstückseigentümer zugesagt und am nächsten Tag wieder abgesagt. Hintergrund dieser Absage war eine Bürgerinitiative, die eine Unterschriftenaktion ankündigte und bereits Informationen in die Briefkästen geworfen hat.

 

Um nicht gegen den Willen der Bevölkerung von Dienhausen zu agieren und um nicht noch mehr Geld aufgrund des Beratungsvertrages umsonst auszugeben, sollte auf das Mobilfunkförderprogramm verzichtet werden.

Beschluss:

 

Die Gemeinde Denklingen verzichtet auf die Leistungen aus dem Mobilfunkförderprogramm und wird eine bessere Mobilfunkversorgung für Dienhausen nicht weiterverfolgen. Mithin wird auch der Beratungsvertrag mit der Corwese GmbH aus Seefeld mit sofortiger Wirkung gekündigt. Der Gemeinderat bedauert diese Entwicklung, weil eine Mobilfunkversorgung für Dienhausen eine Infrastrukturverbesserung darstellen würde; z. B. hätte nicht nur die Bevölkerung, sondern hätten auch alle im Forst tätigen Personen einen entsprechenden Empfang, auch bei Notfällen.