Betreff
Bekanntgabe der in nicht öffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse gemäß Art. 52 Abs. 3 Gemeindeordnung
Vorlage
01/2020/1825
Aktenzeichen
0241-42318
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Es werden hiermit folgende Beschlüsse bekanntgegeben:

 

TOP  26

Photovoltaikanlage gemäß Rahmenplan - Genehmigung des Vertrages mit dem Ehepaar Volk aus Epfach

 

Beschluss:

 

Der Gemeinderat stimmt dem dieser Beschlussvorlage beiliegenden Vertrag zu.

 

 

Abstimmung:   Ja 13  Nein 2  Anwesend 15 

 

 

TOP  28

Hirschvogel Umformtechnik GmbH - Betriebserweiterung

 

Sachverhalt:

 

Auszug aus dem diesbezüglichen Email der Hirschvogel Umformtechnik GmbH

 

„wie vereinbart beantragen wir hiermit erneut die Erweiterung des Bebauungsplans “Hirschvogel Automotive Group“. Die Erweiterung soll die Fl. Nr. 1686, 1686/1, 1687 und 1688 beinhalten, zur perfekten Umsetzung des Projekts würde der Erwerb der gemeindlichen Flächen Fl. Nr. 1687 und Fl. Nr. 1688 beitragen. Besteht eine Möglichkeit die Flächen zu erwerben?

 

Das geplante Projekt wird Lager- und Umschlagsflächen bieten, die für uns auch ohne Benutzung der öffentlichen Verkehrswege erreichbar sind. Dadurch werden kurze Reaktionszeiten und hohe Verfügbarkeiten sichergestellt. Darüber hinaus werden Transportkosten gesenkt und der CO2-Austsoß reduziert.

 

Zum besseren Verständnis haben wir zwei gerenderte Perspektiven mit der maximalen Ausbaustufe unseres Werks beigefügt (d.h. Lager- und Umschlaghalle, Halle 17).

 

Bei der Erarbeitung des Konzeptes wurde uns zur Bauleitplanung das Planungsbüro Terrabiota in Starnberg (siehe Link) von unserem Architekten wärmstens empfohlen.

https://www.terrabiota.de/

Während vorangegangener Projekten hat man beste Erfahrungen mit diesem Büro machen dürfen. Um eine positive Städtebauplanung zu erwirken würden wir die Zusammenarbeit mit dem Büro Terrabiota befürworten.

 

Sollten sie weitere Unterlagen benötigen oder Fragen haben, lassen sie es uns bitte wissen.

 

Wir bitten um Aufnahme in die Tagesordnung der nächsten Gemeinderatssitzung am 09.09.2020 und Mitteilung zum weiteren Vorgehen.“

 

Beschluss:

 

Dem Antrag der Hirschvogel Umformtechnik GmbH wird stattgegeben. Der Gemeinderat stellt hierzu fest, dass zur Realisierung des Vorhabens eine Flächennutzungsplanänderung, die Aufstellung eines Bebauungsplans und eine Baugenehmigung erforderlich ist. Über die Beauftragung eines Bauleitplanungsbüros und über den Grundstücksverkauf wird gesondert entschieden.

 

 

Abstimmung:   Ja 15  Nein 0  Anwesend 15 

 

 

TOP  29

Hirschvogel Umformtechnik GmbH - Erweiterung Betriebsgelände - Beauftragung Bauleitplanung

 

Sachverhalt:

 

Gemeindliche Anfrage bei terrabiota (Auszug):

 

„wie Sie aus u. a. Email ersehen können, wäre es der Fa. Hirschvogel gelegen, wenn Sie die Bauleitplanung für das beschriebene Bauvorhaben übernehmen würden. Aus diesem Grund bitte ich Sie, bis zum 02.09.2020 (Frist für die Ladung zur Gemeinderatssitzung) ein Angebot für die notwendige Bauleitplanung abzugeben. Diese besteht aus der Flächennutzungsplanänderung und der Aufstellung des Bebauungsplans. Bei der Angebotsabgabe bitte ich zu berücksichtigen, dass Sie alle Beschlussvorschläge für den Gemeinderat entwerfen müssen. … Ich bitte, auch die hierzu notwendigen Leistungen des Landschaftsarchitekten anzubieten. Die Ausgleichsflächen stellt die Fa. Hirschvogel zur Verfügung.“

 

Beschluss:

 

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis vom Angebot des Architekturbüros Terrabiota aus Starnberg vom 04.09.2020, das mit 29.738,10 Euro abschließt. Der Gemeinderat beschließt, dass dieses Angebot anzunehmen und dem Architekturbüro Terrabiota aus Starnberg der Auftrag zu erteilen ist, die angebotenen Leistungen auszuführen. Abschließend stellt der Gemeinderat fest, dass die diesbezüglichen Kosten von der Gemeinde Denklingen getragen werden. 

 

Abstimmung:   Ja 15  Nein 0  Anwesend 15 

 

 

TOP  31

Bürger- und Vereinszentrum - Photovoltaikanlage Ökostrom24 - Genehmigung zweier Verträge

 

Sachverhalt:

 

Es steht die Zustimmung zu folgenden Verträgen mit Ökostrom24 (Vollath) an:

 

  • Gestattungsvertrag Ladeinfrastruktur
  • Stromliefervertrag

 

Erläuterung des Herrn Vollath:

 

„Den Preis für die kWh haben wir auf 0,09 Cent zuzügl. gesetzlicher Abgaben (EEG-Umlage ab 2021 € 0,065 pro kWh und Mwst.) festgelegt. Hinzu kommt ein monatlicher Grundpreis von € 24,00 zuzügl. Mwst.

Nach unserer Einschätzung dürfte sich die Einsparung für die Gemeinde Denklingen gegenüber dem aktuell zu zahlenden Strompreis auf ca. 25 - 30% belaufen.

Wir schlagen im Vertrag einen vierteljährlichen Abrechnungszeitraum vor bei einer Grundlaufzeit von 6 Jahren.

Unsere Bankverbindung haben wir noch offen gelassen. Sobald sich die Gemeinde Denklingen für eine Zahlungsweise (Überweisung/Dauerauftrag oder Lastschrift) entschieden hat, liefern wir die Bankverbindung nach.“

 

 

Beschluss:

 

Der Gemeinderat stimmt den beiden dieser Beschlussvorlage beiliegenden Verträgen zu.

 

Abstimmung:   Ja 10  Nein 5  Anwesend 15 

 

 

TOP  17

Grundstückspreise bei Straßengrundabtretungen u. ä.

 

Sachverhalt:

 

Die Gemeinde Denklingen verkauft und kauft kleinere Grundstücksteile in den Innenortsbereichen, meistens entlang von Verkehrsflächen. Der derzeitige Kaufpreis hierfür beträgt 89,50 Euro / qm. Da dieser Preis aufgrund der allgemeinen Bodenwertentwicklung nicht mehr zeitgemäß ist, ist eine Neufestsetzung angezeigt, wobei in solchen Fällen nie der reale Bodenrichtwert bezahlt wird. Die derzeitigen Bodenrichtwerte betragen in Denklingen 250 Euro, in Epfach 190 Euro und in Dienhausen 180,00 Euro. Die neuen Bodenrichtwerte werden im Laufe des Jahres 2021 bekanntgegeben.

 

 

Beschluss:

 

Ab dem 01.01.2021 sollen die hier beschriebenen Grundabtretungen mit einem Kaufpreis vollzogen werden, der 2/3 des jeweiligen Bodenrichtwertes beträgt.

 

Abstimmung:   Ja 12  Nein 3  Anwesend 15