Sachverhalt:
Es werden hiermit folgende Beschlüsse bekanntgegeben:
TOP 26 |
Photovoltaikanlage gemäß Rahmenplan - Genehmigung des Vertrages mit
dem Ehepaar Volk aus Epfach |
Beschluss:
Der Gemeinderat stimmt dem dieser
Beschlussvorlage beiliegenden Vertrag zu.
Abstimmung: Ja 13
Nein 2 Anwesend 15
TOP 28 |
Hirschvogel Umformtechnik GmbH - Betriebserweiterung |
Sachverhalt:
Auszug aus dem diesbezüglichen
Email der Hirschvogel Umformtechnik GmbH
„wie vereinbart beantragen wir
hiermit erneut die Erweiterung des Bebauungsplans “Hirschvogel Automotive
Group“. Die Erweiterung soll die Fl. Nr. 1686, 1686/1, 1687 und 1688
beinhalten, zur perfekten Umsetzung des Projekts würde der Erwerb der
gemeindlichen Flächen Fl. Nr. 1687 und Fl. Nr. 1688 beitragen. Besteht eine
Möglichkeit die Flächen zu erwerben?
Das geplante Projekt wird Lager-
und Umschlagsflächen bieten, die für uns auch ohne Benutzung der öffentlichen
Verkehrswege erreichbar sind. Dadurch werden kurze Reaktionszeiten und hohe
Verfügbarkeiten sichergestellt. Darüber hinaus werden Transportkosten gesenkt
und der CO2-Austsoß reduziert.
Zum besseren Verständnis haben wir
zwei gerenderte Perspektiven mit der maximalen Ausbaustufe unseres Werks
beigefügt (d.h. Lager- und Umschlaghalle, Halle 17).
Bei der Erarbeitung des Konzeptes
wurde uns zur Bauleitplanung das Planungsbüro Terrabiota in Starnberg (siehe
Link) von unserem Architekten wärmstens empfohlen.
Während vorangegangener Projekten
hat man beste Erfahrungen mit diesem Büro machen dürfen. Um eine positive
Städtebauplanung zu erwirken würden wir die Zusammenarbeit mit dem Büro
Terrabiota befürworten.
Sollten sie weitere Unterlagen
benötigen oder Fragen haben, lassen sie es uns bitte wissen.
Wir bitten um Aufnahme in die
Tagesordnung der nächsten Gemeinderatssitzung am 09.09.2020 und Mitteilung zum
weiteren Vorgehen.“
Beschluss:
Dem Antrag der Hirschvogel
Umformtechnik GmbH wird stattgegeben. Der Gemeinderat stellt hierzu fest, dass
zur Realisierung des Vorhabens eine Flächennutzungsplanänderung, die
Aufstellung eines Bebauungsplans und eine Baugenehmigung erforderlich ist. Über
die Beauftragung eines Bauleitplanungsbüros und über den Grundstücksverkauf
wird gesondert entschieden.
Abstimmung: Ja 15
Nein 0 Anwesend 15
TOP 29 |
Hirschvogel Umformtechnik GmbH - Erweiterung Betriebsgelände -
Beauftragung Bauleitplanung |
Sachverhalt:
Gemeindliche Anfrage bei
terrabiota (Auszug):
„wie Sie aus u. a. Email ersehen
können, wäre es der Fa. Hirschvogel gelegen, wenn Sie die Bauleitplanung für
das beschriebene Bauvorhaben übernehmen würden. Aus diesem Grund bitte ich Sie,
bis zum 02.09.2020 (Frist für die Ladung zur Gemeinderatssitzung) ein Angebot
für die notwendige Bauleitplanung abzugeben. Diese besteht aus der
Flächennutzungsplanänderung und der Aufstellung des Bebauungsplans. Bei der
Angebotsabgabe bitte ich zu berücksichtigen, dass Sie alle
Beschlussvorschläge für den Gemeinderat entwerfen müssen. … Ich bitte, auch die
hierzu notwendigen Leistungen des Landschaftsarchitekten anzubieten. Die
Ausgleichsflächen stellt die Fa. Hirschvogel zur Verfügung.“
Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt Kenntnis vom
Angebot des Architekturbüros Terrabiota aus Starnberg vom 04.09.2020, das mit
29.738,10 Euro abschließt. Der Gemeinderat beschließt, dass dieses Angebot
anzunehmen und dem Architekturbüro Terrabiota aus Starnberg der Auftrag zu
erteilen ist, die angebotenen Leistungen auszuführen. Abschließend stellt der
Gemeinderat fest, dass die diesbezüglichen Kosten von der Gemeinde Denklingen
getragen werden.
Abstimmung: Ja 15
Nein 0 Anwesend 15
TOP 31 |
Bürger- und Vereinszentrum - Photovoltaikanlage Ökostrom24 -
Genehmigung zweier Verträge |
Sachverhalt:
Es steht die Zustimmung zu
folgenden Verträgen mit Ökostrom24 (Vollath) an:
- Gestattungsvertrag Ladeinfrastruktur
- Stromliefervertrag
Erläuterung des Herrn Vollath:
„Den Preis für die kWh haben wir
auf 0,09 Cent zuzügl. gesetzlicher Abgaben (EEG-Umlage ab 2021 € 0,065 pro kWh
und Mwst.) festgelegt. Hinzu kommt ein monatlicher Grundpreis von € 24,00
zuzügl. Mwst.
Nach unserer Einschätzung dürfte
sich die Einsparung für die Gemeinde Denklingen gegenüber dem aktuell zu
zahlenden Strompreis auf ca. 25 - 30% belaufen.
Wir schlagen im Vertrag einen
vierteljährlichen Abrechnungszeitraum vor bei einer Grundlaufzeit von 6 Jahren.
Unsere Bankverbindung haben wir
noch offen gelassen. Sobald sich die Gemeinde Denklingen für eine Zahlungsweise
(Überweisung/Dauerauftrag oder Lastschrift) entschieden hat, liefern wir die
Bankverbindung nach.“
Beschluss:
Der Gemeinderat stimmt den beiden
dieser Beschlussvorlage beiliegenden Verträgen zu.
Abstimmung: Ja 10
Nein 5 Anwesend 15
TOP 17 |
Grundstückspreise bei Straßengrundabtretungen u. ä. |
Sachverhalt:
Die Gemeinde Denklingen verkauft
und kauft kleinere Grundstücksteile in den Innenortsbereichen, meistens entlang
von Verkehrsflächen. Der derzeitige Kaufpreis hierfür beträgt 89,50 Euro / qm.
Da dieser Preis aufgrund der allgemeinen Bodenwertentwicklung nicht mehr
zeitgemäß ist, ist eine Neufestsetzung angezeigt, wobei in solchen Fällen nie
der reale Bodenrichtwert bezahlt wird. Die derzeitigen Bodenrichtwerte betragen
in Denklingen 250 Euro, in Epfach 190 Euro und in Dienhausen 180,00 Euro. Die
neuen Bodenrichtwerte werden im Laufe des Jahres 2021 bekanntgegeben.
Beschluss:
Ab dem 01.01.2021 sollen die hier
beschriebenen Grundabtretungen mit einem Kaufpreis vollzogen werden, der 2/3
des jeweiligen Bodenrichtwertes beträgt.
Abstimmung: Ja 12
Nein 3 Anwesend 15