Betreff
Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens zum Neubau einer Führanlage mit innenliegendem Longierbereich – Fl.Nr. 1322 Gemarkung Epfach – Neuhof 3
Vorlage
01/2020/1829
Aktenzeichen
6024.02-43020
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Für die Fl.Nr. 1322 der Gemarkung Epfach wurde die Genehmigung o.g. Bauvorhabens beantragt (Art. 68 BayBO).

 

Die Errichtung bedarf grundsätzlich der Baugenehmigung, soweit nichts anderes bestimmt ist (Art. 55 Abs. 1 BayBO).

 

Oben genanntes Vorhaben liegt im Außenbereich (§ 35 BauGB) im Geltungsbereich eines Flächennutzungsplanes, dessen Gebietsart nach BauNVO Flächen für die Landwirtschaft vorsieht.

 

Das Vorhaben ist privilegiert nach § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB. Öffentliche Belange werden nicht beeinträchtigt.

 

Die Erschließung ist gesichert durch die Zufahrt an einer öffentlichen Verkehrsfläche.

 

Beschluss:

 

Das gemeindliche Einvernehmen ist zu erteilen.