Betreff
Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens zum Neubau einer Führanlage mit innenliegendem Longierbereich – Fl.Nr. 1322 Gemarkung Epfach – Neuhof 3
Vorlage
01/2020/1829
Aktenzeichen
6024.02-43020
Art
Beschlussvorlage
Sachverhalt:
Für die Fl.Nr. 1322 der Gemarkung Epfach
wurde die Genehmigung o.g. Bauvorhabens beantragt (Art. 68 BayBO).
Die Errichtung bedarf grundsätzlich der
Baugenehmigung, soweit nichts anderes bestimmt ist (Art. 55 Abs. 1 BayBO).
Oben genanntes Vorhaben liegt im
Außenbereich (§ 35 BauGB) im Geltungsbereich eines Flächennutzungsplanes,
dessen Gebietsart nach BauNVO Flächen für die Landwirtschaft vorsieht.
Das Vorhaben ist privilegiert nach § 35
Abs. 1 Nr. 1 BauGB. Öffentliche Belange werden nicht beeinträchtigt.
Die Erschließung ist gesichert durch die
Zufahrt an einer öffentlichen Verkehrsfläche.
Beschluss:
Das gemeindliche Einvernehmen ist zu erteilen.