Betreff
Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage, Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes – Fl.Nr. 12 Gemarkung Dienhausen – Weihertalstraße 15/15a
Vorlage
01/2020/1832
Aktenzeichen
6024.03-3111
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Für die Fl.Nr.12 der Gemarkung Dienhausen wurde bereits im Dezember 2019 ein Bauantrag für o.g. Vorhaben eingereicht. Für diesen wurde mit Beschluss vom 18.12.2019, TOP 2 das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

 

Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplanes „Molkereistraße“ (§ 30 BauGB).

 

Mit E-Mail vom 16.09.2020 wurde der Bauherr vom Landratsamt davon in Kenntnis gesetzt, dass das beantragte Bauvorhaben die Festsetzungen hinsichtlich der GR von 410 m² nicht einhält (siehe Anhang) und deshalb ein Antrag auf Befreiung zu stellen ist.

 

Über den Bauantrag entscheidet die untere Bauaufsichtsbehörde (Landratsamt Landsberg) nach Art. 53 Abs. 1 Satz 2 BayBO im Einvernehmen mit der Gemeinde Denklingen (§ 36 BauBG).

 

Die Erschließung ist gesichert durch die Zufahrt an einer öffentlichen Verkehrsfläche, die zentrale Wasserversorgung und zentrale Abwasserbeseitigung im Trennsystem.

 

Die Stellplatzsatzung der Gemeinde Denklingen wird eingehalten.

 

Beschluss:

 

Das gemeindliche Einvernehmen zur Befreiung hinsichtlich einer Überschreitung der GR um 25 m² (von 410 m² auf 435 m²) ist (nicht) zu erteilen.