Sachverhalt:
Der Gemeinderat setzte in einem Rahmenplan für das gesamte Gemeindegebiet besonders geeignete Fläche und geeignete Flächen zur Nutzung als Freiflächenphotovoltaikanlagen fest. Weiterhin setzte der Gemeinderat fest, dass auf den geeigneten Flächen, im beiliegenden Lageplan grün schraffiert dargestellt, nur Freiflächenphotovoltaikanlagen zum ausschließlichen Eigenstromverbrauch errichtet werden dürfen. Es stellte sich nun heraus, dass das praktisch nicht realisierbar ist. Deshalb stellt die Fa. Hirschvogel den Antrag, auf diesen Flächen einen Eigenstromverbrauch von nur mindestens 90 % vorzuschreiben.
Beschluss:
· Das Standortkonzept der Gemeinde Denklingen für Freiflächenphotovoltaikanlagen (Rahmenplan) wird mit Gültigkeit ab sofort dahingehend geändert, dass auf den geeigneten Flächen (grün schraffiert) nur Freiflächenphotovoltaikanlagen zulässig sind, die einen Eigenstromverbrauch von mindestens 90 % aufweisen.
· Die städtebaulichen Verträge mit den diesbezüglichen Investoren sind dementsprechend anzupassen.