Sachverhalt:
Es liegt folgender Antrag vor:
„Hiermit bitten wir um eine Bezuschussung unserer
geplanten Anschaffung von neuen Dirndlschürzen, gemäß den Richtlinien für die
freiwilligen Finanzhilfen der Gemeinde Denklingen vom 16.12.2009. Der Aufwand
für unsere geplante Neuanschaffung wird zwar den Wert in Höhe von EUR 3.000,00
nicht übersteigen, jedoch fallen unsere Dirndlschürzen unter den Punkt „Vereinskleidung“.
In der Anlage
finden Sie ein Angebot des Trachten- und Modehaus Grasegger aus Garmisch. Es
ist geplant 19 Stück neue Dirndlschürzen anzuschaffen. Es ergibt sich hieraus
ein zu fördernder Betrag in Höhe von EUR 1.197,00 inkl. UST.“
Die Gemeindeverwaltung hat die Bezuschussung abgelehnt, weil sie den vom
Gemeinderat vorgegebenen Richtlinien für die freiwilligen Finanzhilfen der
Gemeinde Denklingen widersprechen würde.
Beschluss:
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