Betreff
Antrag auf Baugenehmigung - Neubau einer Wohnanlage und Tiefgarage mit einem Reihenhaus und einem Doppelhaus - Leederer Straße 4
Vorlage
01/2020/1872
Aktenzeichen
6024.01-43177
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

 

Für die Flurnummer 1297/1 der Gemarkung Denklingen wurde ein Bauantrag für o.g. Vorhaben eingereicht. Ebenso wurde eine insolierte Abweichung zu bauordnungsrechtlichen Vorschriften hinsichtlich der Garage beantragt.

 

Die Errichtung bedarf grundsätzlich der Baugenehmigung, soweit nichts anderes bestimmt ist (Art. 55 Abs. 1 BayBO).

 

Verfahrensfreiheit nach Art. 57 BayBO liegt nicht vor.

 

Oben genanntes Vorhaben liegt im Innenbereich (§ 34 BauGB). Die Gebietsart entspricht hier einem Mischgebiet (MI). Ein Vorhaben zu Wohnzwecken ist nach der BauNVO zulässig.

 

Die vorgesehenen überbaubaren Grundstücksflächen (Baulinie/Baugrenze) fügen sich in die Eigenart der näheren Umgebung ein. Das vorgesehene Maß der baulichen Nutzung entspricht dem Verhältnis der Umgebungsbebauung.

 

Die Erschließung ist gesichert durch die Zufahrt an einer öffentlichen Verkehrsfläche, die zentrale Wasserversorgung und zentrale Abwasserbeseitigung im Trennsystem.

 

Die Stellplatzsatzung der Gemeinde Denklingen wird eingehalten. Die isolierte Abweichung ist durch das Landratsamt zu prüfen.

 

Beschluss:

 

Das gemeindliche Einvernehmen (inkl. Abweichung) ist zu erteilen.