Sachverhalt:
In der Sitzung vom 02.12.2020 TOP 20 wurde
für die Nutzungsänderung in eine Kleingewerbenutzung und Umnutzung des
Nebengebäudes als Abstellraum bereits das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
Nach Prüfung durch das Landratsamt wurde festgestellt,
dass für diese Art der Nutzung (zusätzliches Gewerbe) ein weiterer Stellplatz
gemäß Anlage Nr. 9.1 der Stellplatzsatzung der Gemeinde erforderlich ist.
Der vom Landratsamt Landsberg mit E-Mail
vom 13.01.2021 geforderte Antrag auf Abweichung liegt vor (siehe Anlage).
Es wird ausgeführt, dass durch die
gewerbliche Nutzung als reiner Online-Vertrieb ohne Angestellte kein
zusätzlicher Stellplatzbedarf für Kunden oder Angestellte entsteht.
Es wird deshalb eine Abweichung von der
Stellplatzsatzung beantragt.
Beschluss:
Das gemeindliche Einvernehmen zur
Abweichung von der Stellplatzsatzung ist zu erteilen.