Betreff
Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens zur Nutzungsänderung: Änderung für Kleingewerbenutzung, Umnutzung des Nebengebäudes als Abstellraum, hier Abweichung hinsichtlich der Stellplatzsatzung – Fl.Nr. 1290/22 Gemarkung Denklingen – An der Obstwies
Vorlage
01/2021/1908
Aktenzeichen
6024.01-35115
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

In der Sitzung vom 02.12.2020 TOP 20 wurde für die Nutzungsänderung in eine Kleingewerbenutzung und Umnutzung des Nebengebäudes als Abstellraum bereits das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

 

Nach Prüfung durch das Landratsamt wurde festgestellt, dass für diese Art der Nutzung (zusätzliches Gewerbe) ein weiterer Stellplatz gemäß Anlage Nr. 9.1 der Stellplatzsatzung der Gemeinde erforderlich ist.

 

Der vom Landratsamt Landsberg mit E-Mail vom 13.01.2021 geforderte Antrag auf Abweichung liegt vor (siehe Anlage).

Es wird ausgeführt, dass durch die gewerbliche Nutzung als reiner Online-Vertrieb ohne Angestellte kein zusätzlicher Stellplatzbedarf für Kunden oder Angestellte entsteht.

Es wird deshalb eine Abweichung von der Stellplatzsatzung beantragt.

 

Beschluss:

 

Das gemeindliche Einvernehmen zur Abweichung von der Stellplatzsatzung ist zu erteilen.