Sachverhalt:
Es liegt folgender Antrag der Freiwilligen Feuerwehr Denklingen vor:
„wir als
Vertreter der Freiwilligen Feuerwehr Denklingen machen uns schon länger
Gedanken bezüglich der Altersstruktur in unserer Wehr. Dabei sind wir darauf
gestoßen, dass wir in den nächsten Jahren einen Engpass bezüglich unserer
Fahrzeugmaschinisten haben werden. Unsere Maschinisten benötigen die
Fahrerlaubnisse der Klasse C (Lkw- Führerschein) zum Fahren unseres
Hauptfahrzeuges HLF.
Um in
Zukunft weiterhin nach den Vorgaben der gesetzlichen Hilfsfrist ausrücken zu
können (und nicht auf einen Fahrer warten zu müssen), möchten wir schon heute
dieses Thema dem Gemeinderat zur Besprechung/Entscheidung vorlegen.
Warum der
Grund „Alter“ einen großen Faktor spielt, ist, dass man mit Erreichen des 50.
Lebensjahr erstmalig und danach alle 5 Jahre zu einer Gesundheitsuntersuchung
muss. Diesen Aufwand zzgl. der Kosten (ca.300€) wollen viele entgehen. Darüber
hinaus ist das Alter des aktiven Dienstes von 60 auf 65.Jahre verlängert
worden, die Praxis zeigt aber, dass sich viele ab dem vollendeten 60.
Lebensjahr etwas aus dem aktiven Dienst zurückziehen.
Da schon
seit längerer Zeit kein Grundwehrdienst bei der Bundeswehr absolviert werden
muss, rücken auch keine aktiven Feuerwehrleute nach, die bei der Bundeswehr
einen Lkw Führerschein machen konnten.
Unser
Antrag ist den Zuschuss für die Fahrerlaubnisklasse C, der Gemeinde, von 1000€
auf 3000€ zu erhöhen. (Kosten des Führerschein ca. 4000€)
Warum diese
Erhöhung des Zuschusses?
Die meisten
Aktiven benötigen den Führerschein rein für die Feuerwehr und für nichts
anderes.
Wir sind
der Meinung, der Betrag sollte in diesem Umfang erhöht werden, da es für einen
freiwilligen Feuerwehrler mittlerweile eine zu große finanzielle Belastung darstellt,
nur wegen der Feuerwehr einen LKW – Führerschein
zu machen.
Wir würden
gern in den nächsten Jahren ca. 8 aktive Feuerwehrler aus unserer Wehr zur
Fahrschule schicken. Dabei fällt das Augenmerk auf junge und engagierte Leute,
die unsere Einsatzbereitschaft in den nächsten Jahren sicherstellen sollen.
Beschluss:
Der o. a. Antrag wird grundsätzlich genehmigt. Er gilt für alle 3 gemeindlichen Feuerwehren. Der Zuschuss wird jedoch je Feuerwehr auf 10 % aller aktiven Feuerwehrleute beschränkt. Die bisherigen sonstigen Bedingungen, soweit sie aus rechtlicher Anwendung finden dürfen, gelten nach wie vor weiter.