Betreff
Feuerwehrführerschein - Neue Regelung ab 2021
Vorlage
01/2021/1921
Aktenzeichen
0913-43265
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Es liegt folgender Antrag der Freiwilligen Feuerwehr Denklingen vor:

 

wir als Vertreter der Freiwilligen Feuerwehr Denklingen machen uns schon länger Gedanken bezüglich der Altersstruktur in unserer Wehr. Dabei sind wir darauf gestoßen, dass wir in den nächsten Jahren einen Engpass bezüglich unserer Fahrzeugmaschinisten haben werden. Unsere Maschinisten benötigen die Fahrerlaubnisse der Klasse C (Lkw- Führerschein) zum Fahren unseres Hauptfahrzeuges HLF.

Um in Zukunft weiterhin nach den Vorgaben der gesetzlichen Hilfsfrist ausrücken zu können (und nicht auf einen Fahrer warten zu müssen), möchten wir schon heute dieses Thema dem Gemeinderat zur Besprechung/Entscheidung vorlegen.

Warum der Grund „Alter“ einen großen Faktor spielt, ist, dass man mit Erreichen des 50. Lebensjahr erstmalig und danach alle 5 Jahre zu einer Gesundheitsuntersuchung muss. Diesen Aufwand zzgl. der Kosten (ca.300€) wollen viele entgehen. Darüber hinaus ist das Alter des aktiven Dienstes von 60 auf 65.Jahre verlängert worden, die Praxis zeigt aber, dass sich viele ab dem vollendeten 60. Lebensjahr etwas aus dem aktiven Dienst zurückziehen.

Da schon seit längerer Zeit kein Grundwehrdienst bei der Bundeswehr absolviert werden muss, rücken auch keine aktiven Feuerwehrleute nach, die bei der Bundeswehr einen Lkw Führerschein machen konnten.

 

Unser Antrag ist den Zuschuss für die Fahrerlaubnisklasse C, der Gemeinde, von 1000€ auf 3000€ zu erhöhen. (Kosten des Führerschein ca.  4000€)

 

Warum diese Erhöhung des Zuschusses?

Die meisten Aktiven benötigen den Führerschein rein für die Feuerwehr und für nichts anderes.

Wir sind der Meinung, der Betrag sollte in diesem Umfang erhöht werden, da es für einen freiwilligen Feuerwehrler mittlerweile eine zu große finanzielle Belastung darstellt, nur wegen der Feuerwehr  einen LKW –  Führerschein  zu  machen.

Wir würden gern in den nächsten Jahren ca. 8 aktive Feuerwehrler aus unserer Wehr zur Fahrschule schicken. Dabei fällt das Augenmerk auf junge und engagierte Leute, die unsere Einsatzbereitschaft in den nächsten Jahren sicherstellen sollen.

 

Beschluss:

 

Der o. a. Antrag wird grundsätzlich genehmigt. Er gilt für alle 3 gemeindlichen Feuerwehren. Der Zuschuss wird jedoch je Feuerwehr auf 10 % aller aktiven Feuerwehrleute beschränkt. Die bisherigen sonstigen Bedingungen, soweit sie aus rechtlicher Anwendung finden dürfen, gelten nach wie vor weiter.