Sachverhalt:
Es werden hiermit folgende Beschlüsse bekanntgegeben:
TOP 16 |
Standortkonzept für Photovoltaik-Freiflächenanlagen - Überarbeitung
des Rahmenplans |
Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt Kenntnis
davon, dass aufgrund des gemeindlichen Eingrünungswunsches die Fa. Ökostrom24
die Ausweitung der Photovoltaikzone von 110 m auf 200 m, gemessen im rechten
Winkel zur Bahnlinie, wünscht. Hinzu kommt, dass die zukünftigen Einspeiseregelungen
des Bundes das auch unterstützen werden. Unabhängig hiervon verbleibt die
Planungshoheit der Gemeinde Denklingen, die der politischen Entscheidung des
Gemeinderats unterliegt. Hierzu nimmt der Gemeinderat von der Tatsache
Kenntnis, dass aufgrund der gegebenen Anfragen wohl alle bisher im Rahmenplan
ausgewiesenen Photovoltaikflächen auch in Anspruch genommen werden. Da der
Gemeinderat grundsätzlich nicht noch eine Ausweitung der ohnehin schon
großzügig im Rahmenplan bemessenen Photovoltaikflächen wünscht, wird einer
diesbezüglichen Ausweitung nicht zugestimmt.
Abstimmung: Ja 14
Nein 0 Anwesend 14
Der Gemeinderat fasste mit 14 : 0
Stimmen folgenden Ergänzungsbeschluss: Die Eingrünung muss den Sinn eines
Sichtschutzes erfüllen. Die Sträucherhöhe muss mindestens 2 m betragen. Falls
der Bauherr Abstandsflächen sparen will, braucht die Sträucherhöhe 2 m nicht
überschreiten.
TOP 23 |
Sanierungsarbeiten an den Abwasserkanälen aufgrund TV-Untersuchung
und anschließender Auswertung in Dienhausen |
Sachverhalt:
Siehe beiliegender Beschlussauszug
(Gemeinderatssitzung am 07.10.2020)
Beschluss:
Der Gemeinderat genehmigt
folgenden von der Gemeindeverwaltung Denklingen erstellten Vertrag:
Ingenieurvertrag
für Ingenieurbauwerke
zwischen der
Gemeinde Denklingen, Hauptstraße
23, 86920 Denklingen, vertreten durch Herrn Ersten Bürgermeister Andreas Braunegger
- Auftraggeber, nachfolgend kurz
„AG“ genannt -
und
Steinbacher-Consult
Ingenieurgesellschaft mbH & Co. KG, Richard-Wagner-Straße 6, 86356 Neusäß,
vertreten durch Herrn Dipl.-Ing. Stefan Steinbacher
- Ingenieur, Auftragnehmer,
nachfolgend kurz „AN“ genannt -
1. Vertragsgegenstand
Gegenstand des Vertrags sind die
in Ziffer 3 definierten Ingenieurleistungen für das Bauvorhaben
„Sanierungsarbeiten an den Abwasserkanälen aufgrund TV-Untersuchung und
anschließender Auswertung in Dienhausen“; es sind die Schäden mit den
Zustandsklassen 0, 1 und 2 zu sanieren.
Das Vertragsobjekt soll nach
Fertigstellung als Abwasserkanal genutzt werden. Die Ingenieurleistungen sind
daher auf diesen Nutzungszweck auszurichten.
TOP 25 |
Derzeitiger Neubau der Wasserversorgungsanlage - Beauftragung
weiterer notwendiger Baugrundleistungen |
Sachverhalt:
Aufgrund des Auftauchens von
Hausmüll im Baufeld und der Veranlassung weiterer Schürfgruben durch die Fa.
Wild sind weitere Baugrundleistungen, die im beiliegenden Angebot näher
beschrieben sind, fällig geworden. Die diesbezügliche Gesamtsumme beträgt 8.978,00
Euro netto (Gewerbebetrieb „Wasser“).
Beschluss:
Das Nachtragsangebot der Blasy +
Mader GmbH vom 06.11.2020, Angebotsnummer A20201106 ist anzunehmen.
Abstimmung: Ja 15
Nein 0 Anwesend 15