Betreff
Bekanntgabe der in nicht öffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse gemäß Art. 52 Abs. 3 Gemeindeordnung
Vorlage
01/2021/1923
Aktenzeichen
0241-43113
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Es werden hiermit folgende Beschlüsse bekanntgegeben:

 

TOP  16

Standortkonzept für Photovoltaik-Freiflächenanlagen - Überarbeitung des Rahmenplans

 

 

Beschluss:

 

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis davon, dass aufgrund des gemeindlichen Eingrünungswunsches die Fa. Ökostrom24 die Ausweitung der Photovoltaikzone von 110 m auf 200 m, gemessen im rechten Winkel zur Bahnlinie, wünscht. Hinzu kommt, dass die zukünftigen Einspeiseregelungen des Bundes das auch unterstützen werden. Unabhängig hiervon verbleibt die Planungshoheit der Gemeinde Denklingen, die der politischen Entscheidung des Gemeinderats unterliegt. Hierzu nimmt der Gemeinderat von der Tatsache Kenntnis, dass aufgrund der gegebenen Anfragen wohl alle bisher im Rahmenplan ausgewiesenen Photovoltaikflächen auch in Anspruch genommen werden. Da der Gemeinderat grundsätzlich nicht noch eine Ausweitung der ohnehin schon großzügig im Rahmenplan bemessenen Photovoltaikflächen wünscht, wird einer diesbezüglichen Ausweitung nicht zugestimmt.

 

 

Abstimmung:   Ja 14  Nein 0  Anwesend 14 

 

 

Der Gemeinderat fasste mit 14 : 0 Stimmen folgenden Ergänzungsbeschluss: Die Eingrünung muss den Sinn eines Sichtschutzes erfüllen. Die Sträucherhöhe muss mindestens 2 m betragen. Falls der Bauherr Abstandsflächen sparen will, braucht die Sträucherhöhe 2 m nicht überschreiten.   

 

 

TOP  23

Sanierungsarbeiten an den Abwasserkanälen aufgrund TV-Untersuchung und anschließender Auswertung in Dienhausen

 

Sachverhalt:

 

Siehe beiliegender Beschlussauszug (Gemeinderatssitzung am 07.10.2020)

 

 

 

Beschluss:

 

Der Gemeinderat genehmigt folgenden von der Gemeindeverwaltung Denklingen erstellten Vertrag:

 

Ingenieurvertrag

für Ingenieurbauwerke

zwischen der

Gemeinde Denklingen, Hauptstraße 23, 86920 Denklingen, vertreten durch Herrn Ersten Bürgermeister Andreas Braunegger

- Auftraggeber, nachfolgend kurz „AG“ genannt -

und

Steinbacher-Consult Ingenieurgesellschaft mbH & Co. KG, Richard-Wagner-Straße 6, 86356 Neusäß, vertreten durch Herrn Dipl.-Ing. Stefan Steinbacher

- Ingenieur, Auftragnehmer, nachfolgend kurz „AN“ genannt -

 

1.            Vertragsgegenstand

 

Gegenstand des Vertrags sind die in Ziffer 3 definierten Ingenieurleistungen für das Bauvorhaben „Sanierungsarbeiten an den Abwasserkanälen aufgrund TV-Untersuchung und anschließender Auswertung in Dienhausen“; es sind die Schäden mit den Zustandsklassen 0, 1 und 2 zu sanieren.

 

Das Vertragsobjekt soll nach Fertigstellung als Abwasserkanal genutzt werden. Die Ingenieurleistungen sind daher auf diesen Nutzungszweck auszurichten.

 

 

TOP  25

Derzeitiger Neubau der Wasserversorgungsanlage - Beauftragung weiterer notwendiger Baugrundleistungen

 

Sachverhalt:

 

Aufgrund des Auftauchens von Hausmüll im Baufeld und der Veranlassung weiterer Schürfgruben durch die Fa. Wild sind weitere Baugrundleistungen, die im beiliegenden Angebot näher beschrieben sind, fällig geworden. Die diesbezügliche Gesamtsumme beträgt 8.978,00 Euro netto (Gewerbebetrieb „Wasser“).

 

 

Beschluss:

 

Das Nachtragsangebot der Blasy + Mader GmbH vom 06.11.2020, Angebotsnummer A20201106 ist anzunehmen.

 

 

 

Abstimmung:   Ja 15  Nein 0  Anwesend 15