Betreff
Bebauungsplan „Hirschvogel Automotive Group II“ – Aufstellungsbeschluss
Vorlage
01/2021/1929
Aktenzeichen
6102-43277
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Die Aufstellung des Bebauungsplanes „Hirschvogel Automotive Group II“ im Bereich südlich des Bebauungsplanes „Hirschvogel Automotive Group“ für die Flurstücke 1686, 1686/1, 1686/2, 1686/3, 1687, 1688 und 1757/2 der Gemarkung Denklingen vollständig sowie den Flurstücken 1681 und 1768 der Gemarkung Denklingen teilweise hat den Zweck, das Betriebsgelände der Firma Hirschvogel Automotive Group zu erweitern, da auf allen Flächen, die in der Satzung des Bebauungsplanes „Hirschvogel Automotive Group“ als industrieller Bauraum ausgewiesen sind bereits Nutzungen bestehen bzw. vorgesehen sind und das Wachstum des Werks den Neubau einer Logistik- und Fertigungshalle erfordert.

Die Erweiterung des Industriegebietes soll weitere gewerblichen Bauflächen schaffen.

 

Beschluss:

 

Der Gemeinderat beschließt die Aufstellung eines Bebauungsplanes im Sinne von § 30 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) für das Gebiet mit dem Namen „Hirschvogel Automotive Group II“.

 

Der Änderungsbereich liegt südlich des Bebauungsplanes „Hirschvogel Automotive Group“ und östlich der Dr.-Manfred-Hirschvogel-Straße (Kreisstraße LL 17).

Er ist nachfolgend farbig dargestellt:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

In der Änderung werden die bisher als Fläche für die Landwirtschaft dargestellten Flächen in gewerbliche Bauflächen für das erweiterte Industriegebiet (GI) geändert.

 

Die Planungsarbeiten werden durch die Landschaftsarchitekten und Stadtplaner GmbH Terrabiota, Kaiser-Wilhelm-Straße 13, 82319 Starnberg durchgeführt.