Betreff
Vierte Änderung des Bebauungsplans „An der Lorenz-Paul-Straße“ - Billigung der Unterlagen für die Verfahren nach §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB;
Vorlage
01/2021/1932
Aktenzeichen
6102-43084
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Gemäß gegebenen Aufstellungsbeschluss vom 20.01.2021 beabsichtigt die Gemeinde Denklingen die vierte Änderung eines Bebauungsplans der Innenentwicklung nach § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren mit dem Namen „An der Lorenz-Paul-Straße“. Hier gelten die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens nach § 13 Abs. 2 und 3 Satz 1 BauGB. Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB sowie von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB kann demnach abgesehen werden. Eine Umweltprüfung wird nicht durchgeführt.

 

Die vierte Änderung des Bebauungsplans „An der Lorenz-Paul-Straße“ liegt im Bereich zwischen der Lorenz-Paul-Straße 26 (Fl.Nr. 321/8 Gemarkung Denklingen) und der Lorenz-Paul-Straße 32 (Fl.Nr. 319/4 Gemarkung Denkligen).

 

Das diesbezügliche Gebiet ist nachfolgend dargestellt:

 

     

 

Die Bebauungsplanänderung hat den Zweck, die beiden Baufenster neu zu gliedern und nach Norden hin etwas zu erweitern. Eine kleine Teilfläche der bisherigen öffentlichen Grünfläche wird dabei in das Bauland einbezogen. Der Fußweg wird hier angepasst, bleibt aber erhalten. Es sollen zwei Baufenster für die Hausnummern Lorenz-Paul-Straße 28 und 30 entstehen. Eine Zufahrt zum landwirtschaftlichen Hinterliegergrundstück wird gesichert. Mit Grund und Boden wird sparsam umgegangen.

 

Die Festsetzung zum Holzstaketenzaun soll aus der Bebauungsplanung komplett entfallen.

 

Mit den Planungsarbeiten wurde das Architekturbüro Rudolf Reiser, Aignerstraße 29, 81541 München beauftragt.

 

Es liegt ein Planentwurf vor (vgl. beiliegende Planfassung inkl. Begründung in der Fassung vom 01.02.2021).

 

Beschluss:

 

Der Gemeinderat billigt die vom Architekturbüro Rudolf Reiser, Aignerstraße 29, 81541 München ausgearbeitete Planung zur vierten Änderung des Bebauungsplans „An der Lorenz-Paul-Straße“ und beauftragt die Verwaltung, auf der Grundlage des Planentwurfs inkl. Begründung vom 01.02.2021 die Verfahren nach §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 Baugesetzbuch durchzuführen.

Der Gemeinderat beschließt ausdrücklich den Entfall es Holzstaketenzaunes.