Betreff
Kindertagesstätte Denklingen - Beitragserstattungen des Freistaates Bayern
Vorlage
01/2021/1937
Aktenzeichen
4233-8019
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Die Bayerische Staatsregierung hat sich am 26. Januar 2021 entschieden, Eltern und Kindertageseinrichtungen, wie schon in den Monaten April, Mai und Juni 2020 pauschal bei den Elternbeiträgen zu entlasten.

 

Der Beitragsersatz beträgt für

  • Krippenkinder: 300 € (davon trägt der Freistaat 240 €)
  • Kindergartenkinder 50 € (davon trägt der Freistaat 35 €)
  • Schulkinder 100 € (davon trägt der Freistaat 70 €)

 

Der Beitragsersatz hat folgende Voraussetzungen:

  • Die Kindertageseinrichtung wird nach dem BayKiBiG gefördert.
  • Es wurden für Kinder, die die Kindertageseinrichtung an nicht mehr als fünf Tagen im betreffenden Monat besucht haben, tatsächlich keine Elternbeiträge erhoben.
  • Wenn ein Kind im betreffenden Monat an mehr als fünf Tagen in der Einrichtung betreut wurde, leistet der Freistaat keinen Beitragsersatz.

 

Die Beantragung des Beitragsersatzes erfolgt über das KiBiG.web und wir vom Träger umgesetzt.

 

Der Träger schlägt daher, wie im Frühjahr, vor, dass für die Abrechnungsmonate Januar und Februar kein Elternbeitrag (inkl. Spielgeld und Essensgeld) erhoben wird, wenn die Betreuung nicht in Anspruch genommen wurde. Bei dieser Konstellation erhalten wir Erstattungen des Ministeriums. Sollte der Elternbeitrag höher als die Erstattungen sein, würde der Träger den Mehrbetrag der Gemeinde in Rechnung stellen.

 

Bei Kinder deren Eltern die Notfallbetreuung an mehr als 5 Tagen in Anspruch genommen haben, wird rückwirkend tagesgenau abgerechnet.

Den Differenzbetrag zwischen der tagesgenauen Abrechnung und der regulären Gebühr würde der Träger der Gemeinde in Rechnung stellen.

 

Das o. a. Vorgehen wird bereits von zahlreichen Kommunen praktiziert.

 

Beschluss:

 

Der beschriebenen Vorgehensweise wird zugestimmt.