Betreff
Bebauungsplan „Photovoltaik-Ökostrom 24„ - Billigungs- und Auslegungsbeschluss;
Vorlage
01/2021/1943
Aktenzeichen
6102-42789
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Der Gemeinderat Denklingen hat in der Sitzung vom 20.01.2021 über die im Verfahren nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB eingegangenen Stellungnahmen zum Vorentwurf des Bebauungsplans „Photovoltaik-Ökostrom 24“ in der Fassung vom 25.09.2020 beraten und entschieden. Auf die Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates am 20.01.2021, TOP 4 wird verwiesen.

Ein ergänzender Beschluss zur Stellungnahme des Landratsamtes Landsberg am Lech, Untere Naturschutzbehörde, wurde in der Sitzung vom 17.02.2021 gefasst.

Die Unterlagen wurden überarbeitet.

Der geänderte Planentwurf inkl. Begründung und Umweltbericht in der Fassung vom 08.02.2021 liegen dem Gemeinderat vor (vgl. beiliegende Planfassung inkl. Begründung und beiliegenden Umweltbericht in der Fassung vom 08.02.2021).

 

Beschluss:

 

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis vom Anhörungsverfahren nach § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch, von der Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch und von der Beteiligung der Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 Baugesetzbuch.

 

Des Weiteren billigt der Gemeinderat den vom Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München (PV), Arnulfstraße 60, 80335 München ausgearbeiteten Planentwurf inkl. Begründung und Umweltbericht in der Fassung vom 08.02.2021 mit den jeweils beschlossenen Änderungen.

 

Der Entwurf des Bebauungsplans „Photovoltaik-Ökostrom 24““ in der Fassung vom 08.02.2021 nebst Begründung und Umweltbericht ist gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen; die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.