Betreff
Bebauungsplan „Photovoltaik Hirschvogel“ zur Errichtung einer Freiflächenphotovoltaikanlage auf den Flurstücken 1830, 1830/1, 1837 sowie einem Teilstück des Flurstücks 1831, Gemarkung Denklingen – Aufstellungsbeschluss
Vorlage
01/2021/1945
Aktenzeichen
6102-42365
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Die Aufstellung des Bebauungsplans „Photovoltaik Hirschvogel“ nördlich der Kreisstraße LL17 (Dr.-Manfred-Hirschvogel Straße), nördlich des Betriebsgeländes „Hirschvogel-Automotive Group“ (Dr.-Manfred- Hirschvogel-Straße 6), nordöstlich, nördlich und südwestlich des bereits bestehenden Parkplatzgeländes der Hirschvogel Automotive Group auf den Flurstücken 1830, 1830/1, 1837 sowie auf einem Teilstück der Flurnummer 1831 der Gemarkung Denklingen hat den Zweck ein Sondergebiet für die Errichtung einer Freiflächenphotovoltaikanlage zu schaffen.

 

Beschluss:

 

Der Gemeinderat beschließt die Aufstellung eines Bebauungsplanes im Sinne von § 30 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) für das Gebiet mit dem Namen „Photovoltaik Hirschvogel“.

 

Das Gebiet liegt nördlich der Kreisstraße LL17 (Dr.-Manfred-Hirschvogel Straße), nördlich des Betriebsgeländes „Hirschvogel-Automotive Group“ (Dr.-Manfred- Hirschvogel-Straße 6), nordöstlich, nördlich und südwestlich des bereits bestehenden Parkplatzgeländes der Hirschvogel Automotive Group und betrifft die Flurstücke 1830, 1830/1, 1837 sowie ein Teilstück der Flurnummer 1831 der Gemarkung Denklingen.

Es ist nachfolgend rot markiert dargestellt:

 

 

In der Änderung sollen die bisher als Fläche für die Landwirtschaft und als Grünfläche dargestellten Flächen in ein „Sondergebiet (SO) für Freiflächenphotovoltaikanlagen (§§ 1 Abs. 2 Nr. 10, 11 BauNVO) geändert werden.

 

Mit den Planungsarbeiten wurde das Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München (PV), Arnulfstraße 60, 80335 München beauftragt.