Sachverhalt:
Für die Fl.Nr. 314 der Gemarkung Denklingen
wurde im Januar 2021 ein Bauantrag für o.g. Vorhaben eingereicht.
Mit Beschluss von 03.03.2021, TOP3 wurde
bereits über die Bauvoranfrage entschieden. Das gemeindliche Einvernehmen wurde
nicht erteilt. Die Stellplätze müssen sich alle auf dem eigenen Grundstück
befinden. Es darf kein Grund der Gemeinde dafür verwendet werden.
Nach einer Aussprache im Gemeinderat am
03.03.2021, TOP 10 wurde nach Vorstellung des Konzeptes über ein
Mehrfamilienhaus für betreutes Wohnen (Ü60 + Menschen mit Behinderung) die
Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens bei Einhaltung der gemeindlichen
Stellplatzsatzung in Aussicht gestellt, zumal das baurechtliche notwendige
Einfügen gegeben ist.
Mittlerweile wurden die aktualisierten
Pläne hinsichtlich der erforderlichen Stellplätze nachgereicht.
Die Stellplatzsatzung der Gemeinde
Denklingen wird nun eingehalten.
Das Vorhaben liegt im Sanierungsgebiet
„Ortskern“ (Gebiet nach § 142 BauGB).
Beschluss:
Das gemeindliche Einvernehmen ist zu
erteilen.