Betreff
Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens zum Antrag auf Vorbescheid für die Errichtung einer Seniorenwohnanlage mit 12 Wohnungen – Fl.Nr. 314 Gemarkung Denklingen – Hauptstraße 64
Vorlage
01/2021/1984
Aktenzeichen
6024.01-43264
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Für die Fl.Nr. 314 der Gemarkung Denklingen wurde im Januar 2021 ein Bauantrag für o.g. Vorhaben eingereicht.

 

Mit Beschluss von 03.03.2021, TOP3 wurde bereits über die Bauvoranfrage entschieden. Das gemeindliche Einvernehmen wurde nicht erteilt. Die Stellplätze müssen sich alle auf dem eigenen Grundstück befinden. Es darf kein Grund der Gemeinde dafür verwendet werden.

 

Nach einer Aussprache im Gemeinderat am 03.03.2021, TOP 10 wurde nach Vorstellung des Konzeptes über ein Mehrfamilienhaus für betreutes Wohnen (Ü60 + Menschen mit Behinderung) die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens bei Einhaltung der gemeindlichen Stellplatzsatzung in Aussicht gestellt, zumal das baurechtliche notwendige Einfügen gegeben ist.

 

Mittlerweile wurden die aktualisierten Pläne hinsichtlich der erforderlichen Stellplätze nachgereicht.

Die Stellplatzsatzung der Gemeinde Denklingen wird nun eingehalten.

 

Das Vorhaben liegt im Sanierungsgebiet „Ortskern“ (Gebiet nach § 142 BauGB).

 

Beschluss:

 

Das gemeindliche Einvernehmen ist zu erteilen.