Betreff
Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens zum Neubau eines Hackschnitzelstadels mit Hackschnitzelheizung und Bunker sowie Gerätestadel – Fl.Nr. 5 Gemarkung Dienhausen – Öff. Feld- und Waldweg „Bachweg“
Vorlage
01/2021/2000
Aktenzeichen
6024.03-43405
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Für die Fl.Nr. 5 der Gemarkung Dienhausen wurde ein Bauantrag für o.g. Vorhaben eingereicht.

 

Die Errichtung bedarf grundsätzlich der Baugenehmigung, soweit nichts anderes bestimmt ist (Art. 55 Abs. 1 BayBO).

 

Verfahrensfreiheit nach Art. 57 BayBO liegt nicht vor.

 

Oben genanntes Vorhaben liegt im Außenbereich (§ 35 BauGB) im Geltungsbereich eines Flächennutzungsplanes, dessen Gebietsart nach BauNVO Flächen für die Landwirtschaft vorsieht.

 

Eine Privilegierung ist durch das Amt für Landwirtschaft in Absprache mit dem Landratsamt zu prüfen.

 

Sollte das Vorhaben nicht privilegiert nach § 35 Abs. 1 BauGB sein, handelt sich um ein sonstiges Vorhaben nach § 35 Abs. 2 BauGB.

In diesem Fall wären die öffentlichen Belange beeinträchtigt, da das Vorhaben u.a. den Darstellungen des Flächennutzungsplanes widersprechen würde (§ 35 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 BauGB). Es handelt sich nicht um ein Vorhaben nach § 35 Abs. 4 BauGB.

 

Die Erschließung ist gesichert durch die Zufahrt an einer öffentlichen Verkehrsfläche.

 

Beschluss:

 

Das gemeindliche Einvernehmen ist zu erteilen, wenn eine Privilegierung vorliegt.