Betreff
Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens zur Aufstockung eines Wohnhauses mit Anbau eines Treppenhauses – 3 WE - Fl.Nr. 180/5 Gemarkung Denklingen – Am Weiher 10
Vorlage
01/2021/2006
Aktenzeichen
6024.01-43429
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Für die Fl.Nr. 180/5 der Gemarkung Denklingen wurde ein Bauantrag für o.g. Vorhaben eingereicht.

 

Die Errichtung bedarf grundsätzlich der Baugenehmigung, soweit nichts anderes bestimmt ist (Art. 55 Abs. 1 BayBO).

 

Verfahrensfreiheit nach Art. 57 BayBO liegt nicht vor.

 

Oben genanntes Vorhaben liegt im Innenbereich (§ 34 BauGB). Die Gebietsart entspricht hier einem allgemeinen Wohngebiet (WA). Ein Vorhaben zu Wohnzwecken ist nach § 4 BauNVO zulässig.

 

Das vorgesehene Maß der baulichen Nutzung und die vorgesehenen überbaubaren Grundstücksflächen (Baulinie/Baugrenze) fügen sich in die Eigenart der näheren Umgebung ein. Das Gebäude besteht bereits. Es ist eine Aufstockung des Gebäudes vorgesehen. Eine Erweiterung von Wohnflächen durch Aufstockung wird vor dem Hintergrund einer flächensparenden, zukunftsorientierten und demografischen städtebaulichen Entwicklung und des Klimaschutzes befürwortet.

 

Die Erschließung ist gesichert durch die Zufahrt an einer öffentlichen Verkehrsfläche, die zentrale Wasserversorgung und zentrale Abwasserbeseitigung im Trennsystem.

 

Das Vorhaben liegt im Sanierungsgebiet „Ortskern“ (Gebiet nach § 142 BauGB).

 

Die Stellplatzsatzung der Gemeinde Denklingen wird eingehalten.

 

Beschluss:

 

Das gemeindliche Einvernehmen ist zu erteilen.