Sachverhalt:
Hinsichtlich der vierten Änderung des Bebauungsplanes „An der Lorenz-Paul-Straße“ sind im Verfahren § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB keine Stellungnahmen eingegangen, die eine Änderung der Planung veranlassen würde (siehe Sitzung vom 28.04.2021, TOP 6 „Behandlung der im Verfahren nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen/ Beschlussvorschläge“).
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt gemäß Art. 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) und Art. 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) die Ausfertigung der vierten Änderung des Bebauungsplanes „An der Lorenz-Paul-Straße“ einschließlich Festsetzungen und Begründung, jeweils in der Fassung vom 30.04.2021, als Satzung.
Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt, den Bebauungsplanauszufertigen und bekannt zu machen.