Betreff
Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens zum Neubau eines Waldkindergartens auf dem Grundstück Fl.Nr. 1209 der Gemarkung Denklingen
Vorlage
01/2021/2033
Aktenzeichen
6024.01-43490
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Für die Fl.Nr. 1209 der Gemarkung Denklingen wurde die Genehmigung o.g. Bauvorhabens beantragt (Art. 68 BayBO).

 

Die Errichtung bedarf grundsätzlich der Baugenehmigung, soweit nichts anderes bestimmt ist (Art. 55 Abs. 1 BayBO).

 

Verfahrensfreiheit nach Art. 57 BayBO liegt nicht vor.

 

Oben genanntes Vorhaben liegt im Außenbereich (§ 35 BauGB) im Geltungsbereich eines Flächennutzungsplanes, dessen Gebietsart nach BauNVO Wald-/Forstflächen vorsieht.

Das Vorhaben ist nicht privilegiert nach § 35 Abs. 1 BauGB. Es handelt sich um ein sonstiges Vorhaben nach § 35 Abs. 2 BauGB.

Öffentliche Belange werden aus Sicht des Gemeinderats nicht beeinträchtigt.

Das Vorhaben widerspricht auch nicht den Darstellungen des Flächennutzungsplanes (§35 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 BauGB), da Waldkindergärten naturgemäß auf Waldflächen entstehen.

 

Die Erschließung ist gesichert durch die Zufahrt an einer öffentlichen Verkehrsfläche.

 

Beschluss:

 

Das gemeindliche Einvernehmen ist zu erteilen.