Betreff
Kindertagesstätte auf dem Neuwirtgrundstück - Staatliche Bezuschussung
Vorlage
01/2021/2038
Aktenzeichen
4233-40895
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Die Regierung von Oberbayern kündigt mit Schreiben vom 28.04.2021 einen Zuschuss in Höhe von 1.453.000 Euro an. Ergänzend zu diesem Schreiben gibt die Regierung von Oberbayern noch folgende Erläuterungen zur Festsetzung des Maßnahme-Fördersatzes (Art. 10 BayFAG):

„Grundlegendes Kriterium ist die Finanzkraft im Gemeindegrößenklassendurchschnitt. Hier weist die Gemeinde Denklingen in den Jahren 2015 – 2019 weit überdurchschnittliche Ergebnisse zwischen 148,36 % und 193,67% aus. Auch der Wert für 2020 beträgt 193,67%. Nach der ständigen Verwaltungsübung der Regierung von Oberbayern ist aufgrund dieser Zahlen nur ein Fördersatz im knapp zweistelligen Bereich möglich.

Zusätzlich haben wir berücksichtigt, dass in den Jahren 2019 und 2020 zum Ausgleich des Verwaltungshaushalts z.T. erhebliche Zuführungen aus dem Vermögenshaushalt erforderlich waren und die ordentliche Tilgung nur durch Rücklagenentnahmen finanziert werden konnte, die ursprünglich sehr hohen allgemeinen Rücklagen wurden bis auf die Mindestrücklage abgeschmolzen. Allerdings war auch zu berücksichtigen, dass die Finanzierung der Maßnahme (Maßstab: zuweisungsfähige Kosten) den Haushalt der Gemeinde nicht übermäßig stark belastet. Auch hat das LRA LL zwar die Haushaltslage der Gemeinde Denklingen für das Jahr 2021 als stark angespannt eingestuft; die dauernde Leistungsfähigkeit könne aber voraussichtlich als gesichert gelten.

In der Gesamtschau halten wir daher den festgesetzten Maßnahme-Fördersatz von 17,36 % (Art. 10 BayFAG) für angemessen.“

 

Beschluss:

 

Die Gemeinde Denklingen nimmt ihren diesbezüglichen Widerspruch zurück. Im weiteren Verfahren zur Realisierung der Kindertagesstätte ist darauf zu achten, dass vor einer eventuellen ersten Bauvergabe der eigentliche Zuwendungsbescheid bereits vorliegen muss.