Betreff
Bebauungsplan „Hirschvogel Automotive Group II„ - Billigungs- und Auslegungsbeschluss; Verfahren §§ 3(2) 4(2) BauGB
Vorlage
01/2021/2044
Aktenzeichen
6102-43277
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Der Gemeinderat Denklingen hat in der Sitzung vom 02.06.2021 über die im Verfahren nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB eingegangenen Stellungnahmen zum Entwurf des Bebauungsplans „Hirschvogel Automotive Group II“ in der Fassung vom 29.01.2021 beraten und entschieden. Auf die Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates am 02.06.2021 wird verwiesen.

Die Unterlagen wurden überarbeitet.

Der geänderte Planentwurf inkl. Begründung und Umweltbericht in der Fassung vom 02.06.2021 liegen dem Gemeinderat vor (vgl. beiliegende Planfassung inkl. Begründung und beiliegenden Umweltbericht in der Fassung vom 02.06.2021).

 

Beschluss:

 

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis vom Anhörungsverfahren nach § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch, von der Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch und von der Beteiligung der Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 Baugesetzbuch.

 

Des Weiteren billigt der Gemeinderat den von der Landschaftsarchitekten und Stadtplaner GmbH Terrabiota, Kaiser-Wilhelm-Straße 13, 82319 Starnberg ausgearbeiteten Planentwurf inkl. Begründung und Umweltbericht in der Fassung vom 02.06.2021 mit den jeweils beschlossenen Änderungen.

 

Der Entwurf des Bebauungsplans „Hirschvogel Automotive Group II“ in der Fassung vom 02.06.2021 nebst Begründung und Umweltbericht ist gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen; die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.