Betreff
Kalkulation der Wasserbezugsgebühren für das Jahr 2021
Vorlage
01/2021/2068
Aktenzeichen
930-43395
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Die derzeitige erhobene Verbrauchsgebühr beträgt 1,87 €/m³ + Mehrwertsteuer.

 

Die kalkulierte Verbrauchsgebühr inkl. der Fehlbeträge beträgt zwar 5,38 €\m³. Doch dieser Betrag ist unrealistisch, weil die kalkulierte Gebühr ohne den Fehlbeträgen 1,27 €\m³ beträgt. Mithin kann die Verbrauchsgebühr bis auf Weiteres unverändert bleiben. Es ist anzuraten, mit einer weiteren Erhöhung der Verbrauchsgebühr solange zu warten, bis alle Veränderungen der Kalkulationsgrundlagen, die sich aufgrund der derzeitigen Wasserbaumaßnahme noch ergeben werden, bekannt sind.

 

Folgende Veränderungen werden eintreten:

 

·         Mit der Inbetriebnahme der neuen Wasserversorgungsanlage werden die Ausgaben für die kalkulatorische Abschreibung und für die kalkulatorische Verzinsung deutlich steigen.

·         Die neue Wasserversorgungsanlage wird auch höhere Unterhaltskosten verursachen.

·         Mit folgenden Einnahmen ist demgegenüber zu rechnen: Rückzahlungen der Umsatzsteuer, Zuschüsse des Freistaates Bayern für die neue Wasserbaumaßnahme, Beitragseinnahmen.

 

 

 Die nun kalkulierte Verbrauchsgebühr beträgt 1,87 €/m³.

 

Die große Differenz wird wie folgt begründet:

 

  • Es waren 2019 nur unbedeutende Beitragseinnahmen zu verzeichnen gewesen. Die Beitragserhebung wurde aufgrund der Unsicherheit hinsichtlich der Beitragshöhe ausgesetzt.
  • Die Unterhaltskosten sind erheblich gestiegen.
  • Es sind keine Rücklagen mehr vorhanden, um die Differenz aufzufangen.

 

Beschluss:

 

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis von der Kanalgebührenkalkulation 2020. Er genehmigt die darauf beruhenden Buchungen. Die derzeitigen Gebührensätze werden nicht verändert.