Betreff
Kalkulation der Kanalbenutzungsgebühren für das Jahr 2021
Vorlage
01/2021/2069
Aktenzeichen
930-43395
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Die derzeitige tatsächliche Benutzungsgebühr beträgt 0,91 €/m³. Die nun kalkulierte Verbrauchsgebühr beträgt 1,45 €/m³.

 

Die Differenz wird wie folgt begründet: Durch die Baumaßnahmen ist ein Fehlbetrag entstanden.

 

Ohne Fehlbetrag würde die kalkulierte Gebühr 1,09 €/m³ betragen. Würde man den Fehlbetrag auf die nächsten 5 Jahre verteilen, entsteht eine kalkulierte Gebühr von 1,16 €/m³. Dieser Betrag wird als neue Gebühr vorgeschlagen.

 

Wie immer ist abzuwarten, wie sich die Einnahmen und Ausgaben entwickeln werden.

 

Beschluss:

 

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis von der Kanalgebührenkalkulation 2020. Er genehmigt die darauf beruhenden Buchungen. 

 

Mithin beschließt der Gemeinderat folgende Satzung:

 

Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung (BGS-EWS) der Gemeinde Denklingen

 

 

vom ………………………….

 

Auf Grund der Art. 5, 8 und 9 des Kommunalabgabengesetzes erlässt die Gemeinde Denklingen folgende Satzung:

 

§ 1

 

Die Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Denklingen vom 24.04.2007, zuletzt geändert mit Satzung vom 24.04.2020, wird wie folgt geändert:

 

§ 11 Abs. 1 Satz 2 erhält folgende Fassung:

 

„Die Gebühr beträgt 1,16 € pro Kubikmeter Abwasser.“

 

§ 2

 

Diese Satzung tritt am 01.01.2021 in Kraft.

 

Denklingen, ……………….

Gemeinde Denklingen

 

 

Erster Bürgermeister