Sachverhalt:
Die derzeitige tatsächliche Benutzungsgebühr beträgt 0,91 €/m³. Die nun kalkulierte Verbrauchsgebühr beträgt 1,45 €/m³.
Die Differenz wird wie folgt begründet: Durch die Baumaßnahmen ist ein Fehlbetrag entstanden.
Ohne Fehlbetrag würde die kalkulierte Gebühr 1,09 €/m³ betragen. Würde man den Fehlbetrag auf die nächsten 5 Jahre verteilen, entsteht eine kalkulierte Gebühr von 1,16 €/m³. Dieser Betrag wird als neue Gebühr vorgeschlagen.
Wie immer ist abzuwarten, wie sich die Einnahmen und Ausgaben entwickeln werden.
Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt Kenntnis von der Kanalgebührenkalkulation 2020. Er genehmigt die darauf beruhenden Buchungen.
Mithin beschließt der Gemeinderat folgende Satzung:
Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung
(BGS-EWS) der Gemeinde Denklingen
vom ………………………….
Auf Grund der Art. 5, 8 und 9 des Kommunalabgabengesetzes erlässt die Gemeinde Denklingen folgende Satzung:
§ 1
Die Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Denklingen vom 24.04.2007, zuletzt geändert mit Satzung vom 24.04.2020, wird wie folgt geändert:
§ 11 Abs. 1 Satz 2 erhält folgende Fassung:
„Die Gebühr beträgt 1,16 € pro Kubikmeter Abwasser.“
§ 2
Diese Satzung tritt am 01.01.2021 in Kraft.
Denklingen, ……………….
Gemeinde Denklingen
Erster Bürgermeister