Betreff
Vierunddreißigste Flächennutzungsplanänderung zur Errichtung eines Waldkindergartens auf dem Flurstück 1209 Gemarkung Denklingen – Aufstellungsbeschluss
Vorlage
01/2021/2070
Aktenzeichen
6100-43546
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Die 34. Änderung des Flächennutzungsplanes auf dem Flurstück 1209 der Gemarkung Denklingen hat den Zweck einen Waldkindergarten zuzulassen, um den erhöhten Bedarf an Betreuungsplätzen im Gemeindegebiet und der aktuell begrenzten räumlichen Situation für Betreuungsmöglichkeiten entgegenzuwirken. Hierfür sollen Flächen für Gebäude und Einrichtungen geschaffen werden, die einem sozialen Zweck dienen.

 

Beschluss:

 

Der Gemeinderat beschließt, den rechtsgültigen Flächennutzungsplan für das Gemeindegebiet zum vierunddreißigsten Mal zu ändern.

 

Der Änderungsbereich umfasst das Flurstück 1209 der Gemarkung Denklingen.

 

Die betroffenen Flächen sind nachfolgend markiert dargestellt:

 

       

 

Das Änderungsgebiet liegt nordwestlich von Denklingen im Bereich „Ziegelstadel“ westlich der Kreisstraße LL 16, erschlossen durch die Straße „Am Ziegelstadel“ auf der Flurnummer 1209 der Gemarkung Denklingen.

 

Die Aufstellung der 34. Flächennutzungsplanänderung erfolgt im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB, da die Flächennutzungsplanänderung nicht die Grundzüge der Planung berührt und keine Zulässigkeit von Vorhaben begründet, die der Pflicht einer Umweltverträglichkeitsprüfung unterliegt.

Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB sowie von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB kann demnach abgesehen werden.

Auf einen gesonderten Umweltbericht wird gemäß § 13 Abs. 3 BauGB verzichtet.

 

In der Änderung sollen die bisher als Fläche für Wald- und Forstwirtschaft dargestellten Flächen, in Flächen, die einem sozialen Zweck dienen (hier Waldkindergarten) geändert werden.

 

Mit den Planungsarbeiten wurde das Architekturbüro Rudolf Reiser, Aignerstraße 29, 81541 München beauftragt.