Sachverhalt:

 

Hinsichtlich des Bebauungsplanes „Hinterberg“ sind im ergänzenden Verfahren gem. § 214 Abs. 4 BauGB im Rahmen der erneuten Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 4a Abs. 3 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB keine Stellungnahmen eingegangen, die eine Änderung der Planung veranlassen würde. Wie im Zuge des Tagesordnungspunktes zur Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen beschlossen, wird ein in der Planurkunde enthaltener Hinweis und die Begründung des Bebauungsplans an einem Punkt ergänzt; hierfür ist keine erneute Auslegung erforderlich (siehe Sitzung vom 23.06.2021 - „Behandlung der im Verfahren § 4a Abs. 3 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen/Beschlussvorschläge“).

 

Beschluss:

 

Der Gemeinderat beschließt gemäß Art. 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) und Art. 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) den Bebauungsplan „Hinterberg“ in der Fassung vom 23.06.2021 als Satzung mit den vorerwähnten Ergänzungen in den Hinweisen und der Begründung. Als Anlagen ist das Versickerungsgutachten von geoTECHNIKUM, Projekt-Nr. 1234.19 vom 14.04.2021 beigefügt.

 

Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt, den Bebauungsplan auszufertigen und bekannt zu machen.