Betreff
Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens zum Neubau eines Betriebsleiterhauses mit Doppelgarage und Werkstatt – Fl.Nr. 209/3 Gemarkung Dienhausen – Neuwäldleweg 12
Vorlage
01/2021/2092
Aktenzeichen
6024.03-43555
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Für die Fl.Nr. 209/3 der Gemarkung Dienhausen wurde ein Bauantrag für o.g. Vorhaben eingereicht.

 

Die Errichtung bedarf grundsätzlich der Baugenehmigung, soweit nichts anderes bestimmt ist (Art. 55 Abs. 1 BayBO).

 

Verfahrensfreiheit nach Art. 57 BayBO liegt nicht vor.

 

Oben genanntes Vorhaben liegt im Außenbereich (§ 35 BauGB) im Geltungsbereich eines Flächennutzungsplanes, dessen Gebietsart nach BauNVO Flächen für die Landwirtschaft vorsieht. Das Vorhaben ist grundsätzlich privilegiert nach § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB. Öffentliche Belange werden nicht beeinträchtigt.

 

Die Erschließung ist gesichert durch die Zufahrt an einer öffentlichen Verkehrsfläche, die zentrale Wasserversorgung und zentrale Abwasserbeseitigung im Trennsystem.

 

Beschluss:

 

Das gemeindliche Einvernehmen ist zu erteilen. 

Die Privilegierung nach § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB ist gesondert durch das Amt für Ernährung und Landwirtschaft in Absprache mit dem Landratsamt zu prüfen.