Betreff
Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); 33. Flächennutzungsplanänderung; Behandlung der im Verfahren nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen/ Beschlussvorschläge;
Vorlage
01/2021/2116
Aktenzeichen
6100-43276
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Der Gemeinderat Denklingen hat am 17.02.2021 den Aufstellungsbeschluss für die Aufstellung der 33. Änderung des Flächennutzungsplanes gefasst.

 

Die frühzeitige Beteiligung der Bürger gemäß § 3 (1) BauGB fand im Rahmen der Auslegung der Planunterlagen (Entwurf in der Fassung vom 29.01.2021, gebilligt in der Sitzung vom 17.02.2021) im Rathaus Denklingen vom 18.02.2021 bis 01.04.2021 statt.

Die Öffentlichkeit hatte dabei die Gelegenheit zur Stellungnahme.

 

Mit E-Mail vom 18.02.2021 wurden die Träger öffentlicher Belange aufgefordert, zum Entwurf in der Fassung vom 29.01.2021 bis zum 01.04.2021 gemäß § 4 (1) BauGB Stellung zu nehmen. Die Frist wurde auf Antrag des Wasserwirtschaftsamtes Weilheim bis zum 16.04.2021 verlängert.

 

In der Sitzung vom 02.06.2021 wurden die Beschlüsse über die im Verfahren §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB eingegangenen Stellungnahmen gefasst.

 

Ebenfalls mit Beschluss vom 02.06.2021 wurde der überarbeitete Entwurf in der Fassung vom 02.06.2021 gebilligt und die Auslegung nach §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB beschlossen.

Die öffentliche Auslegung fand vom 21.06.2021 bis 21.07.2021 statt.

 

Mit E-Mail vom 10.06.2021 wurden die Träger öffentlicher Belange aufgefordert, zum Entwurf in der Fassung vom 02.06.2021 bis zum 21.07.2021 gemäß § 4 (2) BauGB Stellung zu nehmen.

 

Folgende 49 Träger öffentlicher Belange wurden beteiligt:

-     Amt für ländliche Entwicklung, München

-     Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Fürstenfeldbruck

-     Bayerischer Bauernverband, Kaufbeuren

-     Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege, Referat B Q, München

-     Immobilien Freistaat Bayern, Regionalvertretung München

-     Bischöfliche Finanzkammer, Augsburg

-     Bund Naturschutz, Kreisgruppe Landsberg am Lech

-     Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Geschäftsbereich Verwaltungsaufgaben, Nürnberg

-     DB Services Immobilien GmbH, Niederlassung München

-     Deutsche Post, Immobilienservice GmbH, München

-     Deutsche Telekom Technik GmbH, Technik Niederlassung Süd, Kempten

-     Gemeinde Altenstadt

-     Gemeinde Apfeldorf

-     Gemeinde Bidingen

-     Gemeinde Fuchstal

-     Gemeinde Hohenfurch

-     Gemeinde Kinsau

-     Gemeinde Osterzell

-     Gemeinde Reichling

-     Gemeinde Schwabsoien

-     Gemeinde Vilgertshofen

-     Handwerkskammer für München und Oberbayern, München

-     Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern, München

-     Katholisches Pfarramt Denklingen

-     Katholisches Pfarramt Epfach

-     Kreishandwerkerschaft, Landsberg am Lech

-     Kreisheimatpflegerin, Dr. Heide Weißhaar-Kiem, Landsberg am Lech

-     Kreisjugendring Landsberg am Lech

-     Landesbund für Vogelschutz Bayern e.V., Schondorf am Ammersee

-     Landratsamt Landsberg am Lech, Abt. Gesundheit und Prävention, Landsberg am Lech

-     Landratsamt Landsberg am Lech, Kreisjugendamt, Landsberg am Lech

-     Landratsamt Landsberg am Lech, Sg. „Kreiseigener Tiefbau“, Landsberg am Lech

-     Landratsamt Landsberg am Lech, Untere Abfallbehörde, Landsberg am Lech

-     Landratsamt Landsberg am Lech, Untere Bauaufsichtsbehörde, Landsberg am Lech

-     Landratsamt Landsberg am Lech, Untere Immissionsschutzbehörde, Landsberg am Lech

-     Landratsamt Landsberg am Lech, Untere Naturschutzbehörde, Landsberg am Lech

-     E.ON Wasserkraft GmbH, Werksleitung Lech, Landsberg am Lech

-     Lechwerke AG, Augsburg

-     Markt Kaltental

-     Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München

-     Regierung von Oberbayern, Bergamt Südbayern, München

-     Regierung von Oberbayern, Höhere Planungsbehörde, München

-     Regierung von Oberbayern, Sachgebiet 10, München

-     Regionaler Planungsverband München

-     Staatliches Bauamt Weilheim i.OB

-     Vermessungsamt Landsberg am Lech

-     Wasserwirtschaftsamt Weilheim i.OB

-     Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr, Bonn

-     Zweckverband zur Abwasserbeseitigung der Fuchstalgemeinden, Denklingen

 

Im Rahmen der Beteiligung der Bürger ist eine Stellungnahme eingegangen.

 

Von folgenden 17 Behörden, bzw. sonstigen Trägern öffentlicher Belange wurden im Verfahren § 4 Abs. 2 BauGB Stellungnahmen abgegeben:

-     Amt für ländliche Entwicklung, München, E-Mail vom 11.06.2021

-     Bayerischer Bauernverband, Kaufbeuren, Stellungnahme vom 17.06.2021

-     Bischöfliche Finanzkammer, Augsburg, E-Mail vom 19.07.2021

-     Gemeinde Altenstadt, Stellungnahme vom 17.06.2021

-     Gemeinde Hohenfurch, Stellungnahme vom 17.06.2021

-     Gemeinde Osterzell, Stellungnahme vom 15.07.2021

-     Gemeinde Schwabsoien, Stellungnahme vom 17.06.2021

-     Handwerkskammer für München und Oberbayern, München, Schreiben vom 21.07.2021

-     Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern, München, E-Mail vom 16.06.2021

-     Landratsamt Landsberg am Lech, Untere Immissionsschutzbehörde, Landsberg am Lech, Stellungnahme vom 14.06.2021

-     Landratsamt Landsberg am Lech, Untere Naturschutzbehörde, Landsberg am Lech, Stellungnahme vom 16.06.2021

-     Lechwerke AG, Augsburg, E-Mail vom 01.07.2021

-     Regierung von Oberbayern, Höhere Planungsbehörde, München, Schreiben vom 11.06.2021

-     Regionaler Planungsverband München, E-Mail vom 14.06.2021

-     Staatliches Bauamt Weilheim i.OB, E-Mail vom 11.06.2021

-     Wasserwirtschaftsamt Weilheim i.OB, Schreiben vom 20.07.2021

-     Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr, Bonn, E-Mail vom 10.06.2021

 

 

Folgende 13 Behörden bzw. sonstige Träger öffentlicher Belange haben zwar eine Stellungnahme abgegeben, jedoch weder Anregungen noch Bedenken vorgebracht, die beschlussmäßig zu behandeln wären:

-     Amt für ländliche Entwicklung, München, E-Mail vom 11.06.2021

-     Bayerischer Bauernverband, Kaufbeuren, Stellungnahme vom 17.06.2021

-     Bischöfliche Finanzkammer, Augsburg, E-Mail vom 19.07.2021

-     Gemeinde Altenstadt, Stellungnahme vom 17.06.2021

-     Gemeinde Hohenfurch, Stellungnahme vom 17.06.2021

-     Gemeinde Osterzell, Stellungnahme vom 15.07.2021

-     Gemeinde Schwabsoien, Stellungnahme vom 17.06.2021

-     Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern, München, E-Mail vom 16.06.2021

-     Landratsamt Landsberg am Lech, Untere Naturschutzbehörde, Landsberg am Lech, Stellungnahme vom 16.06.2021

-     Regionaler Planungsverband München, E-Mail vom 14.06.2021

-     Staatliches Bauamt Weilheim i.OB, E-Mail vom 11.06.2021

-     Wasserwirtschaftsamt Weilheim i.OB, Schreiben vom 20.07.2021

-     Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr, Bonn, E-Mail vom 10.06.2021

 

Beschlussmäßig zu behandelnde Anregungen bzw. Einwendungen liegen von folgenden 4 Behörden bzw. sonstigen Trägern öffentlicher Belange vor:

-     Handwerkskammer für München und Oberbayern, München, Schreiben vom 21.07.2021

-     Landratsamt Landsberg am Lech, Untere Immissionsschutzbehörde, Landsberg am Lech, Stellungnahme vom 14.06.2021

-     Lechwerke AG, Augsburg, E-Mail vom 01.07.2021

-     Regierung von Oberbayern, Höhere Planungsbehörde, München, Schreiben vom 11.06.2021

 

Zur Information: Keine Äußerung ist eingegangen von folgenden 32 Behörden bzw. sonstigen Trägern öffentlicher Belange:

-     Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Fürstenfeldbruck

-     Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege, Referat B Q, München

-     Immobilien Freistaat Bayern, Regionalvertretung München

-     Bund Naturschutz, Kreisgruppe Landsberg am Lech

-     Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Geschäftsbereich Verwaltungsaufgaben, Nürnberg

-     DB Services Immobilien GmbH, Niederlassung München

-     Deutsche Post, Immobilienservice GmbH, München

-     Deutsche Telekom Technik GmbH, Technik Niederlassung Süd, Kempten

-     Gemeinde Apfeldorf

-     Gemeinde Bidingen

-     Gemeinde Fuchstal

-     Gemeinde Kinsau

-     Gemeinde Reichling

-     Gemeinde Vilgertshofen

-     Katholisches Pfarramt Denklingen

-     Katholisches Pfarramt Epfach

-     Kreishandwerkerschaft, Landsberg am Lech

-     Kreisheimatpflegerin, Dr. Heide Weißhaar-Kiem, Landsberg am Lech

-     Kreisjugendring Landsberg am Lech

-     Landesbund für Vogelschutz Bayern e.V., Schondorf am Ammersee

-     Landratsamt Landsberg am Lech, Abt. Gesundheit und Prävention, Landsberg am Lech

-     Landratsamt Landsberg am Lech, Kreisjugendamt, Landsberg am Lech

-     Landratsamt Landsberg am Lech, Sg. „Kreiseigener Tiefbau“, Landsberg am Lech

-     Landratsamt Landsberg am Lech, Untere Abfallbehörde, Landsberg am Lech

-     Landratsamt Landsberg am Lech, Untere Bauaufsichtsbehörde, Landsberg am Lech

-     E.ON Wasserkraft GmbH, Werksleitung Lech, Landsberg am Lech

-     Markt Kaltental

-     Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München

-     Regierung von Oberbayern, Bergamt Südbayern, München

-     Regierung von Oberbayern, Sachgebiet 10, München

-     Vermessungsamt Landsberg am Lech

-     Zweckverband zur Abwasserbeseitigung der Fuchstalgemeinden, Denklingen

 

Beschluss:

 

Würdigung der Stellungnahmen:

 

Im Folgenden werden die wesentlichen Aussagen der eingegangenen Stellungnahmen gewürdigt und Beschlussvorschläge formuliert.

Die Stellungnahmen werden dem Gemeinderat als Anhang zur Verfügung gestellt.

 

 

A    Stellungnahmen im Rahmen der Bürgerbeteiligung

 

Es ist folgende Stellungnahmen eingegangen:

 

„Die Wohngebiete „An den Linden“ und „An der Obstwiese“ haben bereits jetzt erhebliche Belästigungen von dem Straßenverkehr auf der B17 und der Verbindungsstraße Leeder- Denklingen zu ertragen. Darüber hinaus erfolgt an vielen Sommertagen eine deutliche Lärmbelästigung durch die Automotive Group.

Hier wird zur Durchlüftung der Werkshallen, gerade zu den Abend- und Nachzeiten, durch Öffnen der Werktore die max. Lärmbelästigung weit überschritten.

 

Nunmehr soll ein neuer Bauabschnitt mit Produktionsmaschinen noch näher an reine Wohngebiete gelegt werden. Sinnvoll wäre hier genau ein Tausch der Standorte Verwaltung hier hin und die Produktion weiter parallel zur B-17 sinnvoll. Die hohen Verwaltungsgebäude hätten hierbei als Lärmschutz zum Ortsgebiet Denklingen dienen können und müssen. Bereits jetzt geht durch die Anreise der Beschäftigten auch - wieder durch die Schichtzeiten- während der Abend und Nachtzeiten eine starke Verkehrslärmbelästigung aus. Es ist wirklich auf der Strecke Denklingen - Leeder durch das starke Beschleunigen der Fahrzeuge direkt nach der Bebauung, deutlich vor dem Ortsausgangsschild, kein Beitrag zu einem ruhigen Wohnen in Denklingen.“

 

Beschluss:

Durch die 33. Änderung des Flächennutzungsplans wird lediglich die planungsrechtliche Zulässigkeit eines Industriegebiets vorbereitet. Im Bebauungsplan erfolgen konkrete Angaben zum Schallschutz. Sofern die dort festgelegten Werte überschritten sein sollten, besteht Anspruch seitens der Anwohner, für eine Einhaltung der Werte zu sorgen. Zuständig hierfür ist die untere Immissionsschutzbehörde am Landratsamt Landsberg am Lech. Die Gemeinde hat im Bebauungsplan mit der Festsetzung der Immissionskontingente nach DIN 45691 die im Rahmen ihrer Möglichkeiten stehende und erforderliche Beschränkung getroffen. Ob oder welcher Verkehr auf der Kreisstraße LL 17 (Dr.-Manfred-Hirschvogel-Straße) fährt, ist nicht Bestandteil der Planung. Es handelt sich um eine öffentlich gewidmete Kreisstraße, die Überwachung der Geschwindigkeitsbeschränkungen obliegt der Polizei.

Kenntnisnahme, Eine Änderung der Planung ist nicht veranlasst.

 

 

B    Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange

 

Behörden bzw. Träger öffentlicher Belange, die zwar eine Stellungnahme abgegeben haben, jedoch weder Anregungen noch Bedenken vorgebracht haben (siehe o.a. Auflistung):

 

Beschluss:

Die Stellungnahmen der oben aufgeführten Behörden bzw. Träger öffentlicher Belange werden zur Kenntnis genommen.

Auswirkungen auf die Planung sind nicht ersichtlich.

 

 

C    Beschlussmäßig zu behandelnde Anregungen bzw. Einwendungen

 

 

1) Handwerkskammer für München und Oberbayern, München, Schreiben vom 21.07.2021

 

Wortlaut der Stellungahme:

 

Die Handwerkskammer für München und Oberbayern bedankt sich für die erneute Gelegenheit zur Stellungnahme zu o.a. Bauleitplanverfahren der Gemeinde Denklingen. Die im Zuge des Beteiligungsverfahrens vorgenommenen Änderungen als aus dem Planentwurf ersichtliche Ergänzungen nehmen wir zur Kenntnis.

Darüber hinaus sei auf unsere Stellungnahme im vorausgegangenen Beteiligungsverfahren von April dieses Jahres verwiesen: diese wird aufrechterhalten und hat als erneut angeführt zu gelten.

 

Die Stellungnahme vom 01.04.2021 lautete wie folgt:

 

Die Handwerkskammer für München und Oberbayern bedankt sich für die Möglichkeit zur Stellungnahme zu o.a. Bebauungsplanaufstellungsverfahren sowie zu o.g. Flächennutzungsplanänderung der Gemeinde Denklingen. Im Rahmen der o.g. Verfahren ist die Schaffung einer neuen Industriegebietsfläche GI gemäß § 9 BauNVO mit knapp 2,5 ha Größe, im Wesentlichen die Fl.Nrn. 1686 und 1686/1 umfassend, als Erweiterung des Betriebsgeländes der Fa. Hirschvogel Automotive Group nun nach Süden beabsichtigt. Hier ist neben der Errichtung von Stellplätzen ganz im Nordosten der Neubau einer Logistik- und Fertigungshalle an der Dr.-Manfred-Hirschvogel-Straße (LL17) vorgesehen, die Gebäudearchitektur gliedert sich an die des restlichen Werks an und es wurden Emissionsbeschränkungen aufgenommen.

 

Das Vorhaben zur Unterstützung der Belange eines ortsansässigen Unternehmens durch Schaffung geeigneter Flächen für eine betriebliche Weiterentwicklung ist von unserer Seite zu befürworten; wir weisen allerdings, wie auch im Planentwurf und Umweltbericht vermerkt, darauf hin, dass östlich des bestehenden Werksgeländes ein Vorranggebiet für Bodenschätze – Kies und Sand Nr. 700 situiert ist. Wir bitten darum sicher zu stellen, dass für das Vorhaben Beeinträchtigungen künftiger oder in Planung befindlicher Kiesabbauflächen sowie der betrieblichen Aktivitäten bei bestehenden Anlagen und Gewerbebetrieben in der Umgebung seitens der Gemeinde Denklingen ausgeschlossen werden können, d.h. es also diese in keiner Weise negativ tangiert.

 

Folgender Beschluss wurde hierzu gefasst:

Kenntnisnahme. Das ca. 500 m nordöstlich gelegene Vorranggebiet Nr. 700 und dessen Belange wurden in der Planung berücksichtigt, es ergibt sich keine Einschränkung eines künftigen Abbaus der Kiesvorkommen durch die Änderung des Flächennutzungsplans.

 

Beschluss:

Kenntnisnahme, eine Änderung der Planung ist weder gefordert noch veranlasst.

 

 

2) Landratsamt Landsberg am Lech, Untere Immissionsschutzbehörde, Stellungnahme vom 14.06.2021

 

Wortlaut der Stellungahme:

 

Aus immissionsschutzfachlicher Sicht besteht Einverständnis mit der vorgelegten Planung.

 

Anmerkung zu der redaktionellen Änderung zu Nr. 8.2 der Festsetzungen des Bebauungsplanes:

 

8.2 Zulässig sind Vorhaben (Betriebe und Anlagen), deren Geräusche die Emissionskontingente LEK nach DIN 45691 vom Dezember 2006 weder tags (6:00 – 22:00 Uhr) noch nachts (22:00 – 6:00 Uhr) überschreiten.

 

Emissionskontingente LEK nach DIN 45691:

LEK Tag……................................      60 dB(A) / m²

LEK Nacht…………………………     52 dB(A) / m²

 

Die Emissionskontingente sind in dB(A) anzugeben. Die korrekte Schreibweise muss beachtet werden. Das B ist in Großschrift zu schreiben. In der Begründung und im Umweltbericht ist die Schreibweise korrekt.

 

Beschluss:

Die Stellungnahme bezieht sich letztlich nur auf die Aufstellung des Bebauungsplans. Dort ist die Stellungnahme berücksichtigt.

Kenntnisnahme, Eine Änderung der 33. Flächennutzungsplanänderung ist nicht erforderlich.

 

 

3) Lechwerke AG, Augsburg, E-Mail vom 01.07.2021

 

Wortlaut der Stellungnahme:

 

Gegen die Aufstellung des Flächennutzungsplans bestehen unsererseits keine Einwände, wenn weiterhin der Bestand unserer Betriebsmittel zur Aufrechterhaltung der Stromversorgung gewährleistet ist und nachstehende Belange berücksichtigt werden.

 

Bestehende 1-kV-Kabelleitungen

 

Vorsorglich weisen wir auf verlaufende 1-kV-Kabelleitungen unserer Gesellschaft im Geltungsbereich hin.

Diese sind im beiliegenden Kabellageplan dargestellt.

 

Der Schutzbereich sämtlicher Kabelleitungen beträgt 1,00 m beiderseits der Trassen und ist von einer Bebauung sowie tiefwurzelnden Bepflanzung freizuhalten. Wir bitten um Beachtung des beigelegten Kabelmerkblattes „Merkblatt zum Schutz erdverlegter Kabel“.

 

Bestehende 20-kV-Freileitung S6

 

Innerhalb des Geltungsbereiches verläuft unsere 20-kV-Leitung S6. Diese ist im beiliegenden MS-Plan dargestellt. Der Schutzbereich der Freileitung beträgt 8,00 m beiderseits der Trasse.

 

Nachdem es sich um eine Hauptversorgungsleitung handelt, ist der Bestand weiterhin zu gewährleisten. Ein Leitungsabbau ist von unserer Seite nicht vorgesehen.

 

Wir machen darauf aufmerksam, dass innerhalb des Leitungsschutzbereiches die Errichtung von Bauwerken im Allgemeinen nicht zulässig ist. Ausnahmen können zugelassen werden, wenn die in den Vorschriften der Freileitungsnorm DIN EN 50423 und die Bestimmungen DIN VDE 0105 (Arbeiten im Spannungsbereich) geforderten Mindestsicherheitsabstände eingehalten werden.  

 

Aus diesem Grund sind sämtliche Bauvorhaben innerhalb des Leitungsschutzbereiches – wenn möglich bereits im Entwurfsstadium – zur Stellungnahme vorzulegen. Unsere Stellungnahme erfolgt gemäß Art. 65 BayBO als Träger öffentlicher Belange.

 

Beschränkungen und Hinweise innerhalb der Leitungsschutzzone

 

Wir bitten folgende Beschränkungen und Hinweise innerhalb des Leitungsschutzbereiches zu beachten:

 

-    Innerhalb des Schutzbereiches müssen die einschlägigen Vorschriften der DIN EN 50423 (vormals VDE-Vorschrift 0210) beachtet werden; insbesondere ist nach DIN VDE 0105 bei Arbeiten in Spannungsnähe immer ein Schutzabstand von mindestens 3,00 m zu den unter Spannung stehenden Leiterseilen einzuhalten. Jede auch nur kurzfristige Unterschreitung des Schutzabstandes ist für die am Bau Beschäftigten lebensgefährlich.

 

-    Bei Verwendung eines Bau- oder Autokranes außerhalb des Schutzbereiches der genannten Leitung muss durch geeignete, von der Baufirma zu treffende Maßnahmen sichergestellt werden, dass ein Einschwingen des Kranseiles und der angeschlagenen Lasten in den Schutzbereich der Leitung unter allen Umständen unterbleibt. Der Standort eines Baukrans ist deshalb entsprechend zu wählen.

 

-    Bei jeder Annäherung an unsere Versorgungsleitungen sind wegen der damit verbundenen Lebensgefahr die Unfallverhütungsvorschriften für elektrische Anlagen und Betriebsmittel DGUV Vorschrift 3 (BGV A3) der Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse einzuhalten.

 

Die Ausführungen des beigelegten Merkheftes für Baufachleute sind zu beachten.

 

Allgemeiner Hinweis

 

Bei jeder Annäherung an unsere Versorgungsleitung sind wegen der damit verbundenen Lebensgefahr die Unfallverhütungsvorschriften für elektrische Anlagen und Betriebsmittel DGUV (BGV A3) der Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro einzuhalten.

 

Vor Beginn der Grabarbeiten muss durch die Baufirma eine entsprechende Kabelauskunft eingeholt werden.

Wir bitten zu gegebener Zeit mit unserer Betriebsstelle Buchloe Kontakt aufzunehmen.

 

Betriebsstelle Buchloe

Bahnhofstraße 13

86807 Buchloe

Ansprechpartner: stv. Betriebstellenleiter Herr Michael Dürr

Tel.: 08241/5002-386

E-Mail: michael.duerr@lew-verteilnetz.de

 

Eine detaillierte Kabelauskunft kann auch online unter https://geoportal.lvn.de/apak/ abgerufen werden.

 

Unter der Voraussetzung, dass die genannten Punkte berücksichtigt werden, sind wir mit der Änderung des Bebauungsplanes einverstanden.

 

 

Beschluss:

Kenntnisnahme. Im Flächennutzungsplan sind die entsprechenden Leitungen übernommen und dargestellt. Die Änderung der Flächennutzungsplan hat noch keine konkreten oder benennbaren Auswirkungen auf die Leitungstrasse, die durch das dargestellte Industriegebiet hervorgerufen werden würden. Im Bebauungsplan sind die Leitungen und deren Schutzzonen entsprechend festgesetzt und werden gemäß Vorgaben der Stellungnahme berücksichtigt.

Kenntnisnahme, eine Änderung der Planung ist nicht veranlasst.

 

 

4) Regierung von Oberbayern, Höhere Planungsbehörde, München, Schreiben vom 11.06.2021

 

Wortlaut der Stellungnahme:

 

Die Regierung von Oberbayern hat als höhere Landesplanungsbehörde bereits mit Schreiben vom 25.02.2021 Stellung zu o.g. Bauleitplanung genommen. Auf dieses möchten wir verweisen.

 

In nun vorliegender Fassung sind Änderungen bezüglich Art und Maß der baulichen Nutzung vorgenommen worden. Diese Änderungen lassen landesplanerische Belange unberührt, sodass die vorliegende Planung den Erfordernissen der Raumordnung weiterhin nicht entgegensteht.

 

Beschluss:

Kenntnisnahme, eine Änderung der Planung ist nicht veranlasst.