Betreff
Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens zur Errichtung eines Mastens für ein kamarabasiertes Vogelerkennungssystem (Forschungsvorhaben) – Fl.Nr. 498 Gemarkung Dienhausen – Staatswald
Vorlage
01/2021/2122
Aktenzeichen
6024.03-40738
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Für die Fl.Nr. 498 der Gemarkung Dienhausen wurde die Genehmigung o.g. Bauvorhabens beantragt (Art. 68 BayBO).

 

Die Errichtung bedarf grundsätzlich der Baugenehmigung, soweit nichts anderes bestimmt ist (Art. 55 Abs. 1 BayBO).

 

Verfahrensfreiheit nach Art. 57 BayBO liegt nicht vor.

 

Oben genanntes Vorhaben liegt im Außenbereich (§ 35 BauGB) im Geltungsbereich eines Flächennutzungsplanes, dessen Gebietsart nach BauNVO Flächen für die Forstwirtschaft vorsieht. Das Vorhaben ist privilegiert nach § 35 Abs. 1 Nr. 5 BauGB, weil es der Erforschung, Entwicklung oder Nutzung der Wind- oder Wasserenergie dient. Öffentliche Belange werden nicht beeinträchtigt.

 

Die Zufahrt geschieht über private Forststraßen des Freistaates Bayern.

Hinweis: Dieser Bauantrag dient dem Vorhaben „Errichtung von zwei Türmen für ein kamerabasiertes Vogelerkennungssystem mit Überwachungs- und Abschaltfunktion in der Gemeinde Fuchstal“. Insgesamt sind zwei dieser Masten vorgesehen. Einer davon befindet sich in der Gemeinde Denklingen und einer in der Gemeinde Fuchstal. Die Kriterien zur Auswahl der Standorte, welche vom ausgewählten Kamerahersteller vorgegeben werden, lassen keine Alternativen zu. Dabei werden u.a. folgende Kriterien berücksichtigt: Sonnenstand (Minimierung Blendung), Ausrichtung und Abstände zu den geplanten Windenergieanlagen, Topographie, Zugänglichkeit und somit Minimierung des Eingriffs. Mit dem Bauamt im Landratsamt (Herr Neupert) wurde abstimmt, dass es einen Bauantrag für beide Standorte geben soll, auch wenn sie in zwei unterschiedlichen Gemeinden platziert sind. Wir als Gemeinde Denklingen entscheiden somit nur über den Kameramast innerhalb Ihrer Gemeinde (Standort Süd) und die Gemeinde Fuchstal nur über den Kameramasten innerhalb deren Gemeinde.

Beschluss:

 

Das gemeindliche Einvernehmen ist zu erteilen.