Betreff
Fünfunddreißigste Flächennutzungsplanänderung zur Errichtung einer Freiflächenphotovoltaikanlage auf den Flurstücken 2808, 2810 und 2811 der Gemarkung Denklingen - Aufstellungsbeschluss
Vorlage
01/2021/2124
Aktenzeichen
6100-43845
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Die 35. Änderung des Flächennutzungsplanes auf den Flurstücken 2808, 2810 und 2811 der Gemarkung Denklingen hat den Zweck, ein Sondergebiet für die Errichtung einer Freiflächenphotovoltaikanlage zu schaffen.

 

Das Änderungsgebiet grenzt in der ungefähren Höhe des Lustberghofes westlich an die Bahnlinie an; dort befindet sich auch die Zufahrt zum Anwesen Wies 1.

 

Beschluss:

 

Der Gemeinderat beschließt, den rechtsgültigen Flächennutzungsplan für das Gemeindegebiet zum fünfunddreißigsten Mal zu ändern. Der Änderungsbereich umfasst ganz oder teilweise die Flurstücke 2808, 2810 und 2811 der Gemarkung Denklingen.

 

Die betroffene Fläche sind nachfolgend rot markiert dargestellt:

 

 

 

In der Änderung sollen die bisher als Fläche für die Landwirtschaft dargestellten Flächen in ein „Sondergebiet (SO) für Freiflächenphotovoltaikanlagen (§ 1 Abs. 1 Ziffer 4 BauNVO) geändert werden.

 

Die Planungsarbeiten werden an den Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München (PV), Arnulfstraße 60, 80335 München beauftragt.